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Baufinanzierungen für Erbengemeinschaften

Immobilienfinanzierung für Erbengemeinschaften unterscheiden sich im Grunde nicht von Finanzierungen für Einzelpersonen oder Paare. Besonders wird es meist erst dann, wenn die Erbengemeinschaft aus mehr als zwei Personen besteht oder die einzelnen Personen ein bestimmtes Alter erreicht haben. Da streiken dann einige Banken.

Grundsätzlich gilt, dass die Mitglieder einer Erbengemeinschaft ein Darlehen gemeinsam und gesamtschuldnerisch aufnehmen müssen. Zieht ein Mitglied der Erbengemeinschaft nicht mit, ist eine Finanzierung demnach nicht möglich. Die gesamtschuldnerische Haftung für ein aufgenommenes Darlehen bedeutet, dass jeder einzelne Darlehensnehmer (= Mitglied der Erbengemeinschaft) für das gesamte Darlehen gerade stehen muss. Die finanzierende Bank kann sich letztlich einen der Miterben aussuchen, der die gesamten Zins- und Tilgungsraten zu zahlen hat. Da das Darlehen zudem über eine im Grundbuch einzutragende Grundschuld abgesichert wird, müssen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft der Eintragung der Grundschulden im Grundbuch zustimmen.

Sind sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht einig. ist nur eine Darlehensaufnahme durch einzelne Mitglieder der Erbengemeinschaft möglich. Da eine Besicherung des Darlehens über die Immobilie selbst nicht möglich ist (auch dem müsste die Erbengemeinschaft insgesamt zustimmen), bleibt nur eine Absicherung über andere Immoblien.

Ab dem 21.03.2016 wird es für Erbengemeinschaften sehr viel komplizierter eine passende Immobilienfinanzierung (beispielsweise für Modernisierungsmaßnahmen) zu finden. Ab dann greift nämlich die sog. EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die unter anderem eine grundliche persönliche Beratung der Verbraucher vorschreibt. Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich also aus Gründen des Verbraucherschutzes alle Mitglieder beraten lassen. Diesen Aufwand werden viele Banken und Vermittler nicht betreiben wollen, insbesondere nicht bei Darlehensbeträgen unter ca. 100.000 Euro (in Abhängigkeit von der Anzahl der Miterben).

Was können wir für Sie tun?

Wir ermitteln für Sie, welche Banken, Sparkasse usw. grundsätzlich für Sie und Ihr Finanzierungsvorhaben in Frage kommen und vergleichen deren Zinssätze und Darlehenskonditionen für Sie. Das kostet Sie keine Gebühren o.ä., denn bei erfolgreicher Vermittlung Ihrer Finanzierung an einen unserer Bankpartner erhalten wir von diesem eine einmalige Vermittlungsprovision. Diese Provision zahlen uns die Banken dafür, dass wir ihnen komplett aufgearbeitete Unterlagen einreichen und diese somit Zeit und andere Kosten einsparen.

Wie kommen Sie an ein Angebot?

Das ist ganz einfach! Senden Sie uns einfach eine Online-Anfrage mit den ersten Daten und Informationen. Sobald diese hier bei uns eingeht, setzt sich einer unserer Kooperationspartner mit Ihnen in Verbindung und bespricht alle weiteren Details und die weitere Vorgehensweise (das kann beispielsweise auch ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort sein).