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Teilungserklärung: worauf man als Käufer achten sollte

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft streng genommen keine bestimmte Immobilie, sondern nur einen Anteil an dem gesamten Gebäude. Dieser Anteil besteht aus einem “Sondernutzungsrecht” für die Wohnung selbst. Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass er künftig Teil einer Eigentümergemeinschaft mit festen Regeln ist.

Teilungserklärung genau prüfen

 

Die Rechte und Pflichten der verschiedenen Eigentümer der Immobilie werden grundsätzlich in der Teilungserklärung und in der dazugehörigen Gemeinschaftsordnung geregelt. In der Teilungserklärung wird festgelegt, was Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum ist. Sondereigentum sind die einzelnen Wohnungen sowie Kellerräume (o.ä.) und Tiefgaragenstellplätze. Was nicht als Sondereigentum beschrieben wird, ist Gemeinschaftseigentum. Wer eine Wohnung erwirbt, kauft eben dieses Sondernutzungsrecht sowie den Anteil an dem Gemeinschaftseigentum in Form von sog. Miteigentumsanteilen.

In der Gemeinschaftsordnung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt. Die Gemeinschaftsordnung kann auch Vereinbarungen zur Nutzung des Sondereigentums enthalten. Dort kann beispielsweise die Vermietung einer Wohnung an "täglich wechselnde Mieter" (Stichwort AiBNB) oder die Nutzung als Büro-/Gewerbefläche untersagt werden.

Die Teilunsgerklärung sowie die Gemeisnchaftsordnung können von der Eigentümergemeinschaft nur einstimmig geändert werden.

Die Teilungserklärung ud die Gemeinschaftsordnung sind die wichtigsten Dokumente bei Kauf einer Eigentumswohnung (oder ggf. auch bei einem Reihenhaus). Sie sollten diese daher von einem erfahrenen Fachanwalt für Unterschrift des Kaufvertrages prüfen lassen.

Eine kostengünstige und praxiserprobte Beratung bieten im übrigen die Eigentümerverände wie “Haus und Grund” oderder "Grundeigentümerverband" in Hamburg.

Wie wichtig ist die Teilungserklärung für die Finanzierung?

Wir müssen immer die vollständige Teilungserklärung inkl. aller Nachträge bei der finanzierenden Bank vorlegen. Die Teilungserklärung ist dort wesentlicher Bestandteil der Darlehensprüfung und Wertermittlung. Wenn Ihnen der Verkäufer diese Unterlagen nicht aushändigen kann, erhalten Sie diese beim Hausverwalter.

Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie kostenlos und unverbindlich bei unseren Baufinanzierungsexperten vor Ort.