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Förderung von Wohneigentum durch die Bundesländer

Die einzelnen Bundesländer fördern die Schaffung und den Erhalt von Wohneigentum auf sehr unterschiedliche Arten. Die meisten dieser Fördermaßnahmen bestehen aus mehr oder weniger günstigen Darlehen. Die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ist dagegen die absolute Ausnahme. Trotzdem können die Förderdarlehen in gewissen Maß auch fehlendes Eigenkapital ergänzen und schon allein deshalb die gesamte Finanzierung von Neubau, Kauf oder Modernierung deutlich günstiger machen.

Grundsätzlich gilt, dass alle Fördermittel vor Unterschrift von Bau- oder Kaufverträgen beantragt werden müssen. Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn die Verträge eine sog. Rücktrittsklausen enthalten, die ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Vertrag zugesteht, wenn öffentliche Fördermittel nicht bewilligt werden. Wenn Sie bereits einen Bau- oder Kaufvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist eine Landesförderung in der Regel nicht mehr möglich.

Die Beantragung der Mittel ist fast immer ein “bürokratischer Dreikampf”, der Laien oft zur Verzweiflung treibt. Bitte beachten Sie auch, dass öffentliche Fördermittel immer mit der restlichen (Bank-)Finanzierung abgestimmt sein müssen. Teilweise können Zwischenfinanzierungen notwendig werden. Wir helfen Ihnen gerne, ihre eigenen Nerven zu schonen und helfen Ihnen im Rahmen der Gesamtfinanzierung auch bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel.