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Förderung von Wohneigentum in Sachsen 2019

Hier finden Sie die Informationen zur Bauförderungen in Sachsen in einer knappen Zusammenfassung. Die genauen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen gehen wir im Rahmen einer Baufinanzierungsberatung gerne mit Ihnen durch und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

1. Was wird Wohneigentum in Sachsen gefördert?

  • Kauf mit Sanierung oder Neubau (nur auf Baulücken/Brachflächen) von selbstgenutztem Wohneigentum in förderfähigen Regionen, Städten

2. Wer wird in Sachsen gefördert?

  • Privatpersonen mit mindestens 1 minderjährigen Kind

3. Wie wird selbst genutztes Wohneigentum in Sachsen gefördert?

  • durch zinsgünstige nachrangig abzusichernde Darlehen
  • Vorfinanzierung des Baukindergeldes (nur im Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich)

4. Wie hoch wird in Sachsen gefördert?

  • bis maximal 50.000 Euro Darlehen je minderjähriges Kind im Haushalt
  • kombinierbar mit Zuschüssen des Bundes

Was ist besonders zu beachten?

  • es gibt Einkommensgrenzen
  • mindestens 20 % Eigenmittel notwendig
  • gefördert wird nur in bestimmten Regionen
  • Anträge müssen vor dem Kauf oder Baubeginn gestellt werden

Beratung

Im Rahmen der "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" besprechen wir auch die Fördermöglichkeiten durch den Bund oder das Land Sachsen. Wenden Sie sich dazu einfach an einen unserer Kooperationspartner vor Ort.

>>Baufinanzierungsexperten in Sachsen>>