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KfW-Mittel für die Heizungserneuerung (151)

Seit dem 01. Januar 2016 fördert die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Modernisierung bzw. Austausch veralteter Heizungsanlagen.

Hinweis: dieses Förderprogramm ist zum 01.07.2021 ausgelaufen (es können keine Anträge mehr gestellt werden).

Was wird gefördert?

  • das sog Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung
  • das sog. Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt wahlweise über:

  • ein zinsgünstiges Darlehen der KfW mit bis zu 30 Jahren Gesamtlaufzeit und bis zu 5 tilgungsfreien Jahren und einem Tilgungszuschuss von 12,50% des Darlehensbetrages (wir nach Abschluss der Arbeiten von der Restschuld abgezogen)
  • einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15% der nachgewiesenen Gesamtkosten (maximal aber 7.500 Euro)

Das Förderdarlehen muss über ein mit der KfW zusammenarbeitendes Kreditinstitut beantragt werden (in Schleswig-Holstein und Hamburg geht das beispielsweise auch über die Landesförderinstitute). Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt.

Daneben gibt es auch noch eine direkte Förderung des Bundes über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Über diesen Weg kann der Austausch der kompletten Heizungsanlage gefördert werden, wenn künftig mit Biomasse oder einer Wärmepumpe geheizt wird.

Bei der Planung und Konzeption von Finanzierungen für unsere Kunden werden wir diese neue Fördervariante ungefragt berücksichtigen und Ihnen bei der Beantragung der Mittel helfen.

Hintergrund

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gibt vor, dass alte Heizkessel, die bis Ende 1985 eingebaut wurden, ab 01.01.2016 nicht mehr betrieben werden dürfen. Heizkessel, die bis Ende 1986 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2016 außer Betrieb genommen werden.