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Nachrangige Annuitäten- oder Bauspardarlehen

Wenn Sie umfangreichere Modernisierungsmaßnahmen planen (so ca. ab 50.000 Euro) werden Sie nicht darum herumkommen, eine solche Finanzierung gegenüber der Bank mit Grundschulden abzusichern. Ist die Immobilie bereits mit Grundschulden belastet, kann die Bank sich dabei nur mit "nachrangigen" Grundschulden im Grundbuch eintragen. Und genau da kann es kompliziert werden!

Banken wollen bei der Vergabe von Immobiliardarlehen in der Regel eine erstrangige Grundschuld, die ihr die höchst mögliche Sicherheit "im Fall der Fälle" bietet.