Mehr Infos
Skip to main content

Kostenvoranschlag von Handwerkern: nicht wirklich bindend!

Wer seine Immobilie modernisiert, will natürlich erst einmal den Preis wissen, bevor er einen Handwerker beauftragt. Also verlangen Sie von den Handwerkern oder Baufirmen erst einmal einen Kostenvoranschlag. Diesen Kostenvoranschlag macht Ihnen dann der Handwerker -wenn Sie Glück haben- sogar schriftlichen. Ist nichts anderes vereinbart, ist dieser Kostenvoranschlag kostenlos.

So ein Kostenvoranschlag ist allerdings nicht so verbindlich, wie es landläufig vermutet wird. In § 650 BGB steht zwar, dass der tatsächliche Preis den Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschreiten soll, aber die Rechte des Kunden sind stark beschnitten: ein Kostenvoranschlag stellt keine verbindliche Kostengarantie dar. Im Klartext: der Handwerker ist nicht an den Voranschlag gebunden.

Ganz ohne rechtliche Bedeutung ist der Kostenvoranschlag aber auch nicht: Wenn der Handwerker erkennt, dass er den angebotenen Preis wesentlich (so ab zirka 10 bis 15 Prozent) überschreiten wird, muss er Ihnen das mitteilen. Sie können dann den Auftrag kündigen, müssen aber die bis dahin erbrachte Leistung auch bezahlen.

Teilt der Handwerker Ihnen das Überschreiten des veranschlagten Preises nicht rechtzeitig mit, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen. Das setzt aber voraus, dass Sie auf Grund des zu niedrigen Voranschlages ein Angebot ausgeschlagen haben, das am Ende günstiger gewesen wäre. Der Haken dabei: Sie müssen das beweisen.

Sie können einen Handwerker bzw. eine Baufirma nur schwer auf den Kostenvoranschlag festnageln. Im Streitfall zählt die marktübliche Vergütung, die dann notfalls mit Hilfe eines Sachverständigen ermittelt werden muss. Das schützt Sie als Kunde aber immerhin vor Neppern und Wucherern, die für 150 Euro Stundenlohn halb so schnell arbeiten wie normale Handwerker. Wenn aber unvorhergesehene Erschwernisse oder plötzliche Sonderwünsche zur Preisüberschreitung führen, ist der Handwerker in der Regel aus dem Schneider.

Praxistipp Kostenvoranschlag

Vergleichen und prüfen Sie jede Position des Kostenvoranschlages und achten bei großen Preisunterschieden zwischen den Anbietern darauf, ob Ihnen auch tatsächlich von allen die selbe Leistung angeboten wird. Aufgrund der vielen Schlupflöcher beim Kostenvoranschlag hat ein Billiganbieter unzählige Möglichkeiten, Ihnen Zusatzkosten unterzujubeln.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch, während der Ausführung von Arbeiten zusätzliche Kleinaufträge oder Sonderwünsche. Das ist bei unseriösen Anbietern willkommener Anlass für Preistreiberei!
Versuchen Sie, bei grösseren Aufträgen – wie etwa bei Neubau oder umfangreicher Sanierung – eine Festpreisklausel durchzusetzen. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ist der Festpreis nämlich verbindlich. Mehr kann der Handwerker nicht verlangen (außer, für plötzliche Sonderwünsche).