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Handwerkerrechnungen prüfen: so schützen Sie sich vor überhöhten Rechnungen

Private Kunden sind sehr beliebte Opfer unseriöser Anbieter von Handwerksleistungen, da sie Schummeleien entweder gar nicht bemerken oder – wenn sie dem Handwerker doch auf die Schliche kommen – aus Unkenntnis und Angst vor langwierigen Gerichtsprozessen zähneknirschend bezahlen. Vor allem unseriöse Notdienste verdienen sich so oft eine goldene Nase.

“Wir berechnen nur volle Stunden!”

Der Handwerker kommt, arbeitet 20 Minuten und stellt Ihnen eine volle Stunde in Rechnung. „Wir berechnen angefangene Stunden zum vollen Satz", sagt der wackere Meister auf Ihre Reklamation.

Tipp: die Arbeitszeiten dürfen bei der Rechnung nicht einfach aufgerundet werden. Aufrundungen um etwa zehn Minuten auf volle Viertelstunden sind in Ordnung. In oben genannten Fall können Sie also unbesorgt eine halbe Stunde aus der Rechnung streichen und für die 20 Minuten Arbeit eine halbe abgerechnete Stunde bezahlen.

“Wir kommen immer zu zweit!”

Der Handwerker befindet sich gerade in einer Auftragsflaute und Sie haben das Pech, gerade zu dieser Zeit etwas von ihm zu wollen. Ein Glücksfall für nicht ganz seriöse Meister: bei Arbeiten, die normalerweise von einem einzelnen Mitarbeiter erledigt werden können, schickt man einen Kollegen mit und lässt sich einfache Leistungen in doppelt vom Kunden bezahlen

Tipp: Wenn Sie schon bei der Auftragserteilung einen Festpreis ausgehandelt haben, kann es Ihnen gleichgültig sein, wie viele Gesellen, Helfer und Lehrlinge bei Ihnen anrücken. Sie müssen dann nur den vereinbarten Preis bezahlen. Wurde kein Festpreis vereinbart, weisen Sie bei Abnahme darauf hin, dass Sie bei einfachen Arbeiten lediglich die Kosten für einen Monteur tragen. Werden trotzdem zwei Monteure abgerechnet, streichen Sie einfach die unnötigen Zusatzkosten bei der Rechnung.

“Fahrtkosten”

Der Handwerker kommt gerne zum Kunden, am liebsten wenn es ohnehin in den Tourenplan passt. Wird jedoch jedem Kunden immer der volle Anfahrtsweg berechnet, hat der Handwerker richtig verdient. Auch die Doppelberechnungen von Arbeitszeiten ist die Fahrt ein beliebtes Mittel, um Kunden abzuzocken. Oben in der Rechnung wird die Fahrtzeit in die Arbeitszeit gerechnet und unten taucht nochmals eine „Fahrtkostenpauschale“ auf.

Tipp: ist der Handwerker im Zuge eines festen Tourenplanes zu Ihnen gekommen, müssen Sie nur Ihren eigenen Anteil an diesen Fahrtkosten bezahlen. Weigern Sie sich die Rechnung zu bezahlen, bis der Handwerker die Kosten entsprechend gekürzt hat. Sind Arbeitszeitkosten bereits in der Fahrtkostenpauschale enthalten, können Sie die berechnete Zeit auf den Zeitraum kürzen, in dem der Handwerker auch wirklich bei Ihnen gearbeitet hat. Fahrtkostenpauschalen brauchen Sie übrigens nur zu akzeptieren, wenn sie in vernünftigen Abständen nach Entfernung gestaffelt sind.

“Wir mussten das komplett austauschen!”

Beliebter Trick bei unseriösen Handwerkern: eigentlich ist nur ein Kabel lose, aber man tauscht gleich das ganze Teil aus. Solchen Betrug zu erkennen, ist für einen Laien unmöglich.

Tipp: weisen Sie den Handwerker vor Ausführung der Arbeiten ausdrücklich darauf hin, dass er Ihnen die alten ausgetauschten Teile auszuhändigen hat. Das allein hält manche Handwerker schon davon ab, Teile unnötig auszutauschen.

“Da mussten wir mit Spezialwerkzeug ran!”

Wenn der Sanitärfachmann bei einer einfachen Rohrverstopfung erst einmal 2 Stunden braucht, um sein Spezialwerkzeug an den Ort des Geschehens zu tragen, ist Vorsicht geboten. Meistens wird dann versucht, Ihnen die Kosten für den “atombetriebenen und kameraüberwachten Spezial-Abfluss-Fräser” aufs Auge zu drücken.

Tipp: bestehen Sie darauf, dass zuerst versucht wird, beispielsweise mit einer einfachen Stahlspirale die Rohrverstopfung zu beheben. Nur selten ist ein Hight-Tec-Gerät wirklich notwendig. Werden Ihnen trotz einfacher Lösung des Problems Kosten für den Einsatz von Spezialwerkzeug aufgebrummt, brauchen Sie diese nicht zu bezahlen.

“Kleinteile”

Die Liste der Zusatzkosten ist länger als die eigentliche Rechnung: Kleinteilepauschale, Rechnungserstellungspauschale, Verwaltungspauschale usw. Die Phantasie kreativer Rechnungskünstler kennt keine Grenzen.

Tipp: Die notwendigen Kleinteile für Befestigungen oder Abdichtungen sind in den Materialpreis einkalkuliert und auch der Verwaltungsaufwand ist in den Stundensätzen für den Monteur enthalten. Solche Zusatzbeträge können Sie kürzen. In manchen Fällen kann sogar Betrug vorliegen – nämlich dann, wenn der Handwerker Kleinteile berechnet, die er überhaupt nicht verwendet.