Bei den von uns angebotenen Immobilienfinanzierungen für sog. Steuerausländer, Gebietsfremde, Expats, Non-Residents usw. (das Kind hat halt viele Namen) gibt es 3 wesentliche Änderungen. Die eine betrifft den Mindestdarlehensbetrag, die anderen die Mindesttilgung und die Form der Absicherung mit Grundschulden.

Bislang galt bei einer Baufinanzierung mit Auslandswohnsitz:
Nach einigen Gesprächen mit unseren Bankpartnern gibt es aber erfreuliche Änderungen:
Aufgrund dieser Änderungen können wir jetzt auch beispielsweise auch Modernisierungsmaßnahmen finanzieren, wenn die Immobilie bereits über eine andere Bank finanziert ist. Die Senkung des Mindesttilgungssatzes sorgt dabei dafür, dass sich Immobilieninvestments in Bezug auf die monatliche Liquidität besser rechnen.
Was wir finanzieren können, wenn Sie im Ausland leben/arbeiten!
Nicht machbar sind Finanzierungen, wenn Sie unter das sog. Wandlungsrecht fallen. Das betrifft Sie aber nur, wenn Sie in einem EU-Mitgliedsstaat leben, das nicht den Euro als Landeswährung hat (z.B. Polen oder Schweden). Einzige Ausnahme ist der Wohnsitz in Dänemark. Da haben wir inzwischen ebenfalls eine Lösung gefunden!
Ihr
Olaf Varlemann
Geschäftsführer der Baufi-Nord GmbH
Siehe auch: