Baufinanzierung für Steuerausländer: wichtige Änderungen!
Bei den von uns angebotenen Immobilienfinanzierungen für sog. Steuerausländer, Gebietsfremde, Expats, Non-Residents usw. (das Kind hat halt viele Namen) gibt es 3 wesentliche Änderungen. Die eine betrifft den Mindestdarlehensbetrag, die anderen die Mindesttilgung und die Form der Absicherung mit Grundschulden.
Bislang galt bei einer Baufinanzierung mit Auslandswohnsitz:
- Mindestdarlehensbetrag 100.000 Euro
- Mindesttilgungssatz in der Regel mind. 3% p.a.
- Das Darlehen muss mit einer erstrangigen Grundschuld abgesichert weden
Nach einigen Gesprächen mit unseren Bankpartnern gibt es aber erfreuliche Änderungen:
- der Mindestdarlehensbetrag sind jetzt 50.000 Euro!
- der Mindestilgungssatz liegt jetzt bei 1,5% p.a.!
- es sind auch sog. nachrangige Grundschulden möglich!
Aufgrund dieser Änderungen können wir jetzt auch beispielsweise auch Modernisierungsmaßnahmen finanzieren, wenn die Immobilie bereits über eine andere Bank finanziert ist. Die Senkung des Mindesttilgungssatzes sorgt dabei dafür, dass sich Immobilieninvestments in Bezug auf die monatliche Liquidität besser rechnen.
Was wir finanzieren können, wenn Sie im Ausland leben/arbeiten!
- überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien ganz Deutschland
- Mindestdarlehensbetrag 50.000 Euro
- Maximalbetrag 1,5 Mio Euro (mehr geht nur mit etwas anderen Rahmenbedingungen)
- Beleihungsauslauf max. 100% des Immobilienwertes (z.B. Kaufpreis)
- das Wohnortland spielt keine Rolle (von ganz wenigen Ausnahmen - wie z.B. Nordkorea oder Jemen- abgesehen!)
- die Einkommenswährung spielt ebenfall keine Rolle!
- nur für Nichtselbständige!
Nicht machbar sind Finanzierungen, wenn Sie unter das sog. Wandlungsrecht fallen. Das betrifft Sie aber nur, wenn Sie in einem EU-Mitgliedsstaat leben, das nicht den Euro als Landeswährung hat (z.B. Polen). Einzige Ausnahme ist der Wohnsitz in Dänemark. Da haben wir inzwischen ebenfalls eine Lösung gefunden!
Ihr
Olaf Varlemann
Geschäftsführer der Baufi-Nord GmbH
Siehe auch: