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Eigenheimzulage neu auflegen wäre das Basteln an Symptomen

25.04.2017: Die Bundestagswahl 2017 naht und damit werden uns als Wahlvolk wieder einmal viele Versprechungen gemacht, die sich dann nach der Wahl nicht umsetzen lassen. Man kennt das ja: Partei A möchte dies und Partei B möchte jenes und ihm Rahmen einer Regierungskoalition einigt man sich dann hier und da auf einen Kompromiß oder lässt bestimmte Themen vollständig im Wahlkampfarchiv verschwinden. Erstaunliche Einigkeit herrscht bei den großen Parteien, dass gerade junge Familien beim Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie entlastet werden sollen. Aber da bastelt man in Berlin eher an den Sympotomen.

Schon Mitte/Ende 2016 hatten die Regierungsparteien in Berlin darüber nachgedacht, die Eigenheimzulage oder zumindest das Baukindergeld wieder einzuführen. Diese Zulagen waren 2005 mit Wirkung ab 01.01.2006 gestrichen worden. Die große Koalition wollte die Mitteln lieber in Bildung und Forschung stecken. Plötzlich sollte das Baukindergeld wiederbelebt werden. Angeblich waren sich die Regierungsparteien dabei grundsätzlich einig. Daraus geworden, ist bis heute (25.04.2017) nichts. Und das ist auch gut so!

 Die bessere Alternative: runter mit den Kaufnebenkosten!

Für viele Bürger, insbesondere junge Familien, stellen die hohen Erwerbsnebenkosten das größte Problem bei der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie dar. Diese Erwerbsnebenkosten, die beispielsweise in Schleswig-Holstein inkl. Maklercourtage teilweise bei fast 19 Prozent des Kaufpreises liegen können, müssen Immobilienkäufer in der Regel mit eigenem Geld zahlen. Wer diese Kosten ausnahmsweise mitfinanzieren will, muss für diesen Kostenblock mit erheblich höheren Zinsen und auch einer erhöhten Tilgung rechnen. Das ist gerade für junge Familien mit nur einem bzw. einer Einkommensbezieher(in) kaum zu stemmen. Und welche junge Familie kann gerade in Ballungsgebieten mit hohen Kaufpreises tatsächlich das erforderliche Kapital zusammensparen? Nciht selten müssen hier die Eltern einspringen, die große Teile ihrer eigenen privaten Altersversorgung in das Projekt "Eigenheim" (der Kinder!) einbringen. Und was ist mit denen, deren Eltern oder weitere Familie nicht über die Mittel verfügen, um hier einzuspringen? Hohe Kaufnebenkosten erschweren den Erwerb von Wohneigentum (Karikatur)

Die Wiedereinführung der Eigenheimzulage oder des Baukindergeldes in Form eines über mehrere Jahre auszuzahlenden Zuschusses ändert an dieser Situation absolut gar nichts. Zwar würde es dann unter Umständen auch wieder Angebote von bestimmten Banken geben, die diese Zuschüsse vorfinanzieren, aber das ändert nichts daran, dass viele sich über den Immobilienwert hinaus verschulden müssten. Diese Zulagen würden besser gestellte Verbraucher wahrscheilich für eine schneller Darlehenstilgung verwenden, aber bei denen, für die sich eigentlich gedacht ist, hilft sie überhaupt nicht weiter.

Grunderwerbssteuer muss runter!

Seit dem 01.09.2006 dürfen die Bundesländer die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Alleine Bayern und Sachsen haben in der Folge auf eine Anhebung der Grunderwerbssteuer verzichtet und bei den vormals bundesweit gültigen 3,5 Prozent belassen. Alle anderen Bundesländer haben kräftig -teilweise mehrfach- an dem Steuersatz gedreht, Beispielsweise in Schleswig-Holstein und NRW beträgt der Grunderwerbsteuersatz jetzt 6,5 Prozent. Diese Erhöhungen waren unter anderem auch der Tatsache geschuldet, dass die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer beim sog. Länderfinanzausgleich unter den Tisch gefallen sind.

Wohnungsgesellschaften und professionelle Investoren haben verschiedene Wege gefunden, um beim Kauf/Verkauf von ganzen Immobilienpakten Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Auch deswegen sollte die Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum mindestens deutlich reduziert oder am besten ganz abgeschafft werden.

 Notarkosten begrenzen!

Die Notarkosten für die Abwicklung eines Kaufvertrages liegen bei rund 2 Prozent des Kaufpreises. Hinzukommen noch die Kosten für die Eintragung von Grundschulden. Dass Notare (und ihre Notariate) bezahlt werden müssen, ist unbestritten, aber ist die Höhe der Vergütung tatsächlich angemessen? In Regionen mit niedrigen Kaufpreisen sind Noatrgebühren von 2 Prozent des Kaufpreises sicher noch in Ordnung, aber warum bekommen Notare in Hochpreisregionen für gleiche Arbeit gleich mal schnell das 4 bis 5fache an Gebühren. Hier sollte es vor allem bei selbstgenutztem Wohneigentum die Gebührenordnung überarbeitet und eine Obergrenze eingeführt werden.

Makler: Bestellerprinzip auch bei Kauf bzw. Verkauf einführen!

Was bei der Vermietung von Wohnimmobilien bereist gilt, sollte auch für den Kauf bzw. Verkauf gelten: das sog. Bestellerprinzip. Getrei dem Motto, wer die Musik bestellt, bestimmt nicht nur, was gespielt wird, sondern bezahlt sie am Ende auch. Wie die Grunderwerbsteuer, ist auch die Maklercourtage für die meisten Immobilienkäufer nur ein zusätzlicher (und allgemein als unnütz empfundener) Kostenpunkt. Es wäre ein einfaches, das Bestellerprinzip auch beim Kauf/Verkauf einzuführen. Das von Maklern gerne vorgebrachte Argument, dass Käufer die Courtage über einen höheren Kaufpreis am Ende doch mitbezahlen, mag aktuell sogar zutreffen. Aber, sobald die Courtage vom Verkäufer zu zahlen ist, wird er diese mit dem Makler verhandeln. Absurd hohe Courtagen von 7 Prozent plus Mehrwertsteuer könnten so sehr schnell Geschichte werden. Zudem kann der Käufer die im Kaufpreis enthaltene Maklercourtage problemlos und ohne besondere Zinszuschläge mitfinanzieren.

 Fazit

Die Wiedereinführung der Eigenheimzulage oder des Baukindergeldes -egal, in welcher Form- bringt insbesondere jungen Familien unter dem Strich keine echten Vorteile und verfehlen ihr Zeil. Wesentlich effektiver wäre es, die Erwerbsnebenkosten zu reduzieren. Das würde es vielen Verbrauchern ermöglichen, die Mindestanforderungen in Bezug auf das Eigenkapital (= in Höhe der Erwerbsnebenkosten) zu erfüllen. Diese vergleichsweise hohen Erwerbsnebenkosten sind für viele (und eben nicht nur junge Familien) das eigentlich Hemmnis bei der Schaffung von selbstgenutzem Wohneigentum.

Diskutieren Sie mit!

Sie interessieren sich für dieses Thema und möchten wissen, was andere dazu denken? Oder haben Sie andere Ideen für eine sinnvolle Eigenheimförderung? Dann diskutieren Sie gerne bei Facebook mit uns und anderen Verbrauchern und Experten. Siehe https://www.facebook.com/baufi.nord.varlemann/posts/1318963611552866?pnref=storyOlaf Varlemann Baufinanzierungsberater

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de