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Austausch Heizung: bis zu 15% Zuschuss kassieren!

07.05.2018: Wer seine veraltete und ineffiziente Heizungsanlage erneuert, erhält von der KfW einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Hinweis: dieser Beitrag ist inzwischen veraltet!

Die Kreditanstaltung für Wiederaufbau (KfW) fördert die Erneuerung alter Heizungsanlagen mit einem Zuschuss von 10 bzw. 15 Prozent der Kosten (je nach Modernisierungsgrad und Maßnahmenumfang), Der Höchstbetrag liegt bei 7.500 Euro je Wohneinheit (gilt also beispielsweise auch für eine abgeschlossene Einliegerwohnung). Die Zuschüsse werden aus Haushaltsmitteln des Bundes gezahlt. Anders als bei den Kreditprogrammen der KfW kann man die Zuschüsse direkt bei der KfW beantragen (ohne sog. "Hausbank"). Bei umfangreicheren Sanierungsmaßnhamen ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit möglich.

Den Zuschuss (Programm-Nr. 430) gibt es im übrigen auch für die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder Wärmedammmaßnahmen. Wem der Zuschuss nicht reicht, kann auch das Kreditprogramm beantragen. Dort werden dann bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss gefördert.

Unseren Kunden sind wir bei der Beantragung dieser Mittel - auch des Zuschusses- gerne behilflich. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos und nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft.