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Bundeskabinett beschließt Steuervergünstigungen bei der Schaffung neuer Mietwohnungen

Die Bundesregierung will den Mietwohnungsbau ankurbeln und lockt private Investoren jetzt im Rahmen der sog. Wohnraumoffensive mit erhöhten Abschreibungssätzen. Demnach können Investoren künftig in der ersten 4 Jahren pro Jahr 5% Sonderabschreibungen vornehmen (zusätzlich zu den 2% Standardabschreibung für Wohngebäude). Damit verbunden ist die Verpflichtung, die Immobilie mindestens 10 Jahre zu vermieten.

Gefördert wird allerdings nur kostengünstiges Bauen. Die Obergrenze liegt bei 3.000 Euro Gestehungskosten je qm Wohnfläche. Die Sonderabschreibung ist allerdings bei Kosten von 2.000 Euro je qm gedeckelt. Zudem kann die Sonderabschreibung nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag zwischen September 2018 und Dezember 2021 gestellt wird. Zudem muss die Immobilie spätestens Ende 2023 fertig gestellt werden.

Ob diese Initiative (die vom Bundestag noch beschlossen werden muss) tatsächlich dazu führen wird, dass innerhalb kürzester Zeit 1,5 Mio neue Mietwohnungen entstehen, bezweifle ich. Die finanziellen Vorteile durch die Steuerersparnis dürften bei den meisten privaten Anlegern nur marginal zu spüren sein. Wer in „kostengünstiges Bauen“ investieren will, wird das wahrscheinlich nicht wegen vergleichsweise geringen Steuervorteilen tun. Davon abgesehen dürfte es in den sog. Metropolregionen schwer werden, die geforderten Kostengrenzen einzuhalten.

Allerdings leert uns die Vergangenheit, dass in dem Augenblick, in dem mit Steuervorteilen gelockt wird, bei vielen der Verstand aussetzt. Vielleicht hat die Bundesregierung ja genau das einkalkuliert.