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Airbnb muss Vermieterdaten rausrücken

Für viele Großstädte ist Airbnb ein echtes Reizthema. Um ais dringend benötigtem Wohnraum nicht dauerhaft Ferienwohnungen zu machen, haben viele Städte die zeitweise Vermietung über Airbnb oder andere ähnliche Plattformen eingeschränkt. Die Stadt München hatte von Airbnb Auskünfte zu Vermietern verlangt. Das hate Airbnb abgelehnt und die Stadt München daraufhin geklagt.

Das Verwaltungsgericht München hat der Stadt München Recht gegeben. Demnach muss Airbnb die Daten von Vermietern gegenüber der Stadt München offenlegen und bei einem Verstoss mit Zwangsgeldern von bis zu 300.000 Euo rechnen. Betroffen sind Daten aus dem Zeitraum Januar 2017 bis Juli 2018 (sofern Wohnungen für mehr als 8 Wochen über die Plattform vermietet wurden). Die Stadt München wird auf Basis dieser Daten sicherlich das eine oder andere Bußgeld gegen Vermieter verhängen. Betroffen sind alle Eigentümer, die ganze Wohnungen ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt für mehr als 8 Wochen im Jahr zeitweise vermieten.

Sofern das Urteil Bestand hat (noch kann Airbnb in Berufung gehen) dürften andere Städte dem Beispiel Münchens folgen. Das gilt allerdings nur, wenn es in diesen Städten ähnliche Beschränkungen und Auflagen für zweitweise Vermietung gibt (beispielsweise in Hamburg oder Berlin).