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Trotz Wandlungsrecht: wir finanzieren Immobilien in Deutschland jetzt auch zu normalen Bedingungen

23.01.2019 Wer unter das sog. Wandlungsrecht gem. § 503 BGB fällt, hat bei den Banken in Deutschland eigentlich keine Chance auf eine Immobilienfinanzierung. Diesen Kunden, insbesondere mit Wohnsitz in Großbritannien, konnten wir bislang eine Art Zwischenfinanzierung (mit variablen Konditionen) anbieten. Seit heute haben wir aber die Möglichkeit, Immobilien in Deutschland auch mit den hier allgemein üblichen längeren Zinsbindungen zu finanzieren.

(Hinweis: dieser Beitrag ist inhaltlich überholt!)

In den vergangenen Jahren haben wir bundesweit nach Kreditinstituten gesucht, die Immobiliardarlehen auch dann anbieten, wenn der bzw. die Darlehensnehmer(in) unter das sog. Wandlungsrecht fällt. Das war bis dato ein unmögliches Unterfangen. Vor wenigen Tagen sind wir dann mehr oder weniger zufällig auf eine Bank gestossen, die das Thema "Wandlungsrecht" etwas anders angeht als alle uns bis dato bekannten Banken. Für uns war das eine echte Überraschung und somit schlich sich schnell Skepsis ein. Schließlich haben wir es hier immer wieder mit Verbrauchern zu tun, denen Banken und andere Vermittler eine Finanzierung mündlich zugesagt haben und aus denen dann am Ende doch nichts wurde (weil das Thema "Wandlungsrecht" erst bei der Kreditsachbearbeitung "aufploppte").

Heute haben wir tatsächlich die ersten von dieser Bank genehmigten Finanzierungsangebote in Form von durch die Bank unterschriebenen Darlehensverträgen erhalten. Damit steht fest: es funktioniert tatsächlich.

Somit können wir unseren Kunden jetzt für Finanzierungsvorhaben im gesamten Bundesgebiet "ganz normale" Annuitätendarlehen mit -zugegeben- durchschnittlichen Zinskonditionen anbieten. Dabei sind Zinsfestschreibungen von bis zu 20 Jahre (!) möglich. Der Mindestbetrag für das Darlehen liegt bei 100.000 Euro. Finanziert werden in der Regel bis zu 100% des sog. Beleihungswertes (der je nach Lage und Zustand der Immobilie ein gutes Stück unter dem Kaufpreis liegen kann!).

Und es gibt noch ein weiteres High-Light: die Bank verschickt die Unterlagen per E-Mail. Unsere drucken dann die vertäge selbst aus und schicken diese unterschrieben (diesmal aber per Post) an die Bank zurück. Die zwingend erforderliche Legitimationsprüfung erfolgt per "Video-Ident". Damit entfällt der bei vielen Banken obligatorische Unterschriftstermin in der Bank.

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