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Förderung von Wohneigentum in Brandenburg 2021

Hier haben wir für Sie die wesentlichsten Eckpunkte der Bauförderungen im Land Brandenburg für Sie zusammengefasst. Die Fördermöglichkeiten in Brandenburg sind sehr vielfältig, daher sollten Sie sich unbedingt bei einem unserer Kooperationspartner in Brandenburg genau informieren.

 1. Was wird in Brandenburg gefördert?

  • Neubau, Kauf, Ausbau von selbstgenutztem Wohnraum in förderfähigen Gemeinden, Städten
  • Schaffung einer zweiten Wohnung für Angehörige
  • Schaffung und Modernisierung von Mietwohnungen in förderfähigen Regionen, Städten
  • altersgerechte Umbauten von Wohnraum (auch außerhalb von Innenstädten)
  • behindertengerechte Anpassung zu vorhandenem Wohnraum im ganzen Bundesland

2. Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • · gefördert werden private Personen, Vermieter und Investoren

3. Wie wird in Brandenburg gefördert?

  • zinsgünstige oder zinsfreie nachrangige Darlehen
  • einmalige und nicht rückzahlbare Zuschüsse (behindertengerechter Umbau)
  • kombinierbar mit Zuschüssen des Bundes

4. Wie hoch wird in Brandenburg gefördert?

  • Grunddarlehen 50.000 € für den Neubau und Kauf von eigengenutzten Wohneigentum
  • Grunddarlehen 40.000 € für Modernisierung von eigengenutzten Wohneigentum
  • Zusatzdarlehen 10.000 € für im Haushalt lebende Kinder
  • Zusatzdarlehen für geringe Einkommen, im Haushalt lebende schwerbeschädigte Angehörige und Erweiterung um 2. Wohnung für Angehörige
  • für den behindertengerechten Umbau mit behindertengerechten Belegung von Wohneigentum als einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro und 12.000 € für höhenüberwindende Hilfsmittel (Lifte, Rampen etc.)
  • für Investoren zur Schaffung von neuen Mietwohnraum bis 1.800 €/m² Darlehen oder bei vorhandenem Wohnraum modernisieren bis 1.100 €/m² Darlehen
  • für Investoren „Anschubförderung” zum Wohnungsverkauf

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • es sind Einkommensgrenzen einzuhalten zur Förderung des eigengennutzen Wohnraum
  • Eigenmittel von mindestens 15 % der Gesamtkosten zu eigengenutztem Wohnraum
  • bei Investoren mit Mietwohnungen 20 % Eigenmittel, Mietpreis-/Belegungsbindung

Beratung

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung “aus einer Hand” besprechen wir auch die Fördermöglichkeiten in Brandenburg. Wenden Sie sich dazu einfach an einen unserer Kooperationspartner vor Ort.

>>Baufinanzierungsexperten in Brandenburg>>