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Förderung von Wohneigentum in Hessen

Hier finden Sie Information zur Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum im Bundesland Hessen.

Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024

1. Was wird in Hessen gefördert?

  • Neubau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Modernisierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie zum Passivhaus
  • Behindertengerchter Umbau einer selbstgenutzen Wohnimmobilie

2. Wer wird in Hessen gefördert?

  • grundsätzlich alle Haushalte (mit/ohne Kinder)
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden!
  • es muss ein gewisser Eigenanteil geleistet werden (Eigenkapital erforderlich)!

3. Wie wird in Hessen gefördert?

  • durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen mit einer 20jährigen Sollzinsbindung
  • rückwirkend ab dem 01.03.2024 über das sog. "Hessengeld"

4. Wie hoch wird in Hessen gefördert?

  • Finanziert werden maximal 50 Prozent der Gesamtkosten!
  • Die Darlehenshöhe ligt zwischen mindestens 30.000 Euro bis maximal 200.000 Euro!

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)

Beratung

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Kooperationspartner bei Ihnen in der Nähe (live oder per Videokonferenz)

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