|
Bauförderung in Nordrhein-Westfalen 2011
Die Förderbedingungen für NRW sind -einfach ausgedrückt- unübersichtlich. Wir haben hier daher nur die wesentlichsten Eckpunkte dargestellt. Unsere >Partnerbüros in Nordrhein-Westfalen< beraten Sie gerne und ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie Fördermittel in Anspruch nehmen können.
1. Was wird gefördert?
- der Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- der Ersterwerb schlüsselfertiger selbstgenutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger
- Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
2. Wer wird gefördert?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und:
- mindestens ein Kind haben oder
- zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln
3. Wie wird gefördert?
- durch zinsgünstige bzw. zinslose Darlehen
- Neubau: in den ersten 5 Jahren zinsfrei, aber 0,5% Verwaltungskosten jährlich
- Altbau: in den ersten 5 Jahren 0,5% Zinsen zzgl. 0,5% Verwaötungskosten jährlich
- ab dem 6. Jahr Anpassung des Zinssatzes auf 3,5% möglich
4. Wie hoch wird gefördert?
- je nach Lage der Immobilie kann die Förderung für beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern bis zu 100.000 Euro betragen (hängt von der genauen Lage der Immobilie ab)
- Neubau und Kauf einer bestehenden/fertigstellten Immobilie werden unterschiedlich hoch gefördert
5. Was ist besonders zu beachten?
- Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden
- die Fördermittel müssen unter Umständen im Rahmen der Gesamtfinanzierung zwischenfinanziert werden
|