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Förderung von Wohneigentum in NRW 2023

Durch den extremen Zinsanstieg der letzten Monate/Jahre rückt die Soziale Wohneigentumsförderung NRW wieder mehr in den Fokus und kann der entscheidende Baustein zur Verwirklichung von Wohneigentum sein. Dabei fördert das Land Nordrhein-Westfalen selbstgenutztes Wohneigentum u.a. mit einem Förderdarlehen, das 30 Jahre Zinssicherheit zu einem sehr günstigen Zinssatz bietet.

Autor: Martin van Bebber

1. Was wird gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Umbau von Gebäuden zu Wohnraum, der selbstgenutzt wird.

2. Wer wird gefördert?

  • Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen
  • Alleinerziehende
  • Es sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten!
  • Es muss Eigenkapital (ggf. auch in Form von Eigenleistungen) eingebracht werden!

3. Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt auf Darlehensbasis!
  • Annuitätendarlehen
  • Zinsbindung: 30 Jahre
  • Zinssatz: 0,5 % p. a.
  • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5 % p. a.
  • Tilgung: 1 % p. a. (Bau, Ersterwerb), 2 % p. a. (Erwerb Bestandsimmobilie)

4. Wie hoch wird gefördert?

  • Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Einkommenshöhe, Größe der Familie oder Anzahl der Personen mit Schwerbehinderung sowie Kostenkategorie (jede Gemeinde ist einer Kostenkategorie zugeordnet)
  • Grunddarlehen bewegen sich zwischen 57.000 – 177.000 EUR
  • Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung): + 23.000 EUR
  • Barrierefreies Objekt: + 11.500 EUR
  • BEG Effizienzhaus 40 Standard: + 30.000 EUR (Zusatzdarlehen)
  • Tilgungsnachlass: 10 % des Grunddarlehens u. 50 % der Zusatzdarlehen. Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Die Immobilie muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden!
  • Die Antragstellung muss vor Abschluss des Kaufvertrags (Erwerb und Ersterwerb) beziehungsweise vor Baubeginn (Bau) erfolgen!
  • Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde)!

Bei der Beantragung der Förderdarlehen sind wir Ihnen - im Rahmen der Gesamtfinanzierung- gerne behilflich!

Neben der Wohnraumförderung gibt es noch weitere Darlehensbausteine bei der KFW und NRW.BANK für die Schaffung von selbstgenutzten Wohneigentum. Da werden auch „Ein Personen Haushalte“ oder „kinderlose Haushalte“ oder „Einkommensunabhängige Haushalte“ gefördert. Bei vielen Finanzierungspartnern bringen diese Förderungen die Gesamtfinanzierung deutlich nach vorne und sorgen für insgesamt deutlich günstiegere Finanzierungskonditionen. In unseren Beratungen haben wir alle diese Bausteine im Blick und prüfen auf diese in jedem Einzelfall auf deren Umsetzbarkeit.

Beratung

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Kooperationspartner in Nordrhein-Westfalen-Westfalen . Die Fördermittel müssen unter Umständen im Rahmen der Gesamtfinanzierung zwischenfinanziert werden. Allein deshalb braucht es schon eine solide Beratung.