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Bauförderung im Saarland 2011
Gefördert werden Privathaushalte, die jeweils die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 WoFG um nicht mehr als 50 % überschreiten.
Gegenstand der Förderung ist der Neubau und Ersterwerb von Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie selbstgenutzten Wohnungen in Zweifamilienhäusern (die nicht zur Selbstnutzung vorgesehene Wohnung in Zweifamilienhäusern wird nicht gefördert). Außerdem werden Aus- und Umbauten sowie Erweiterungen gefördert, bei denen jeweils wesentliche Baumaßnahmen an Gebäuden durchgeführt werden, um diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar zu machen, um durch Nutzungsänderung oder Erweiterung Wohnraum zu schaffen oder um Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse anzupassen. Der reine Erwerb von vorhandenem Wohnraum wird nicht unterstützt.
Es werden nur Vorhaben gefördert, die in Stadterneuerungsgebieten (der so genannten "Besonderen Gebietskulisse") liegen. Das sind insbesondere Sanierungsgebiete, Erhaltungssatzungsgebiete, Stadtumbaugebiete, Entwicklungsgebiete sowie Gebiete, in denen Maßnahmen der "Sozialen Stadt" durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen können darüber hinaus auch Vorhaben in zentralen Orten (gemäß Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung") gefördert werden.
1) Art und Höhe der Fördermittel: Zinsverbilligung für ein Darlehen der SIKB. Das Darlehen wird in Höhe von bis zu 30 % der Gesamtkosten und abhängig von der Art der Maßnahme und der Haushaltsgröße gewährt: Es beträgt bei Neubau und Ersterwerb bis zu 500 Euro und bei Ausbau, Umbau und Erweiterung durch wesentliche Baumaßnahmen bis zu 400 Euro je Quadratmeter (qm) förderbarer Wohnfläche. Die Höhe der individuellen Förderung ergibt sich aus der förderbaren Wohnfläche, die von der Personenzahl des Haushalts abhängt: Sie beträgt bei einem Haushalt mit einer Person 60 qm und für jede weitere Person je 10 qm (insgesamt aber höchstens 130 qm; für Haushalte ab 4 Personen sind Ausnahmen möglich). Für einen Haushalt mit vier Personen ergibt sich somit bei Neubauten ein Höchstbetrag von 90 qm x 500 Euro = 45.000 Euro und bei Aus- oder Umbauten von 36.000 Euro (90 qm x 400 Euro).
Für Haushalte mit behinderten Menschen kann das Darlehen um bis zu 15.000 Euro erhöht werden, wenn wegen der Behinderung spezielle Baumaßnahmen erforderlich sind.
2) Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten
a) Zinssatz: Der unverbilligte Programmzinssatz wird von der SIKB bei Kreditauszahlung festgelegt und für einen Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben. Für längstens 10 Jahre der Laufzeit wird dann auf den Programmzinssatz eine Verbilligung von 3 Prozentpunkten gewährt. Dieser Zinszuschuss darf den in der Förderzusage festgesetzten Förderhöchstbetrag nicht übersteigen.
b) Tilgung: Wird in der Darlehenszusage festgelegt (u. a. abhängig von der Laufzeit).
c) Weitere Kosten: Keine.
Wir helfen Ihnen!
Gerne sind wir Ihnen im Rahmen der Gesamtfinanzierung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel behilflich. Wenden Sie sich dazu bitte an einen unserer Kundenberater im Saarland.
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