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KfW-Energieeffizient Bauen (153)

Die KfW fördert den Neubau von besonders energiersparenden Häusern über das Programm “Energieeffizient Bauen” (in zwei Programmvarianten). Die Zinskonditionen werden vom Bund am Anfang bezuschusst. Beachten Sie daher unbedingt, dass dieser Zuschuss bei einer späteren Anschlussfinanzierung entfällt und die Konditionen auf “marktübliche Zinssätze” steigen (können).

Hinweis: dieses Förderprogramm ist zum 01.07.2021 ausgelaufen (es können keine Anträge mehr gestellt werden).

Hinweis zu wichtigen Änderungen!

Dieses Programm wird zum 01.07.2021 durch die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) abgelöst!

Wer wird gefördert?

Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert (unabhängig von Alter, Einkommen, Familienstand, Kinderzahl o.ä.). Dabei werden sowohl selbstgenutzte wie auch vermietete Immobilien gefördert.

Was wird gefördert?

  • die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von sog. KfW- Effizienzhäusern (der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen)
  • der Ausbau von vorhandenen Wohngebäuden (“Anbau”) oder Umwandlung von bisher anderweitig genutzten Immobilien in Wohnraum
    die Immoblie muss bestimmte Energiestandards einhalten (KfW-Effizienzhaus 55 / KfW 40 / KfW-Effizienzhaus 40 Plus)

Hinweis: die vorangegangene Förderung “KfW-Energieeffizienzhaus 70” ist zum 31.03.2016 ausgelaufen. Grund sind die seit 01.01.2016 verschärften Rahmenbedingungen bei Neubauten (Energieeinsparverordnung; EnEV). Damit wurde das “KfW-70-Haus” sozusagen Standard. Damit entfiel die Notwendigkeit über die Förderung einen Anreiz zu schaffen

Was wird nicht gefördert?

  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben
  • Ferien- und Wochenendhäuser

Wie wird gefördert?

  • durch zinsverbilligte Darlehen mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren, Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren
  • bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit (ab dem 24.01.2020:120.000 Euro)
  • Auszahlung: 100 %
  • Sollzinsbindung: 10 Jahre
  • bis zu 5 tilgungsfreie Jahre möglich (mindestens aber 1 Freijahr)
  • Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Rate
  • seit dem 12.12.2014 gelten unterschiedliche Zinssätze je nach Energieeffizienz- Standard
  • zusätzlich gibt die KfW sog. Tilgungszuschüsse (15% der Darlehenssumme bzw. bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit beim Effizienzhaus 40 Plus, 10% und bis zu 10.000 Euro beim Effizienzhaus 40 und 5% und bis zu 5.000 Euro beim Effizienzhaus 55; die Tilgungszuschüsse steigen bei Beantragung nach dem 24.01.2020 um 10%)

Wer seine Immobilie komplett aus Eigenmitteln finanziert, hat Pech, denn eine reine Zuschussvariante gibt es nicht.

Besonderheit in Hamburg und Schleswig-Holstein

In Hamburg und Schleswig-Holstein können wir das KfW-Programm-Energieeffizient-Bauen losgelöst von der Hauptfinanzierung bei einer Bank, Sparkasse o.ä. anbieten. Das führt dazu, dass die Bank, die den Hauptteil finanziert, den KfW-Anteil wie Eigenkapital betrachtet. Das führt zu einer geringeren Beleihung und im Ergebnis zu einer deutlichen Zinsersparnis. Dies gilt im übrigen für Selbstnutzer und Kapitalanleger gleichermaßen.