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Energiepass für Wohngebäude ist Pflicht!

Energiepass für Gebäude ist seit 01.10.2007 auch in Deutschland grundsätzlich Pflicht. Aber: es gibt Übergangsfristen!

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtete alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen - eigentlich, denn in Deutschland wurde der Energiepass erst ab               01.10.2007 Pflicht.

Warum ein Energiepass?

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Immobilien nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware und Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Letztlich müssen sich Mieter und Käufer auf die Angaben des Eigentümers bzw. Vorbesitzers verlassen.

Der Energiepass soll Verbraucher objektiv informieren, Einsparpotenziale aufzeigen und es ermöglichen, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. In Immobilienanzeigen soll künftig ganz selbstverständlich mit Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Welche Fristen gibt es zu beachten?

  • Seit dem 01.07.2008 muss der Energiepass für Wohnimmobilien vorgelegt werden können, die vor 1965 gebaut wurden.
  • Seit dem 01.01.2009 ist der Energiepass auch für Wohnimmobilien Pflicht, die nach 1965 errichtet wurden.
  • Seit dem 01.07.2009 muss auch für Nicht-Wohngebäude ein solcher Energiepass vorliegen.

Welche Varianten gibt es ?

Es gab zumindest bis Oktober 2008 zwei unterschiedliche Formen des Energiepasses:

1. Den Bedarfsausweis, bei dem ein Fachmann den theoretischen Energiebedarf berechnet

2. Den Verbrauchsausweis, der sich an dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre orientiert

Verbraucherschützer würden den Bedarfsausweis bevorzugen, denn beim Verbrauch kann der jetzige Eigentümer unter Umständen kräftig mogeln bzw. den Verbrauch durch sein eigens Verhalten stark beeinflussen.

Ab November 2008 ist der Bedarfsausweis Pflicht für alle Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und nicht umfassend saniert wurden.

Wo bekommt man einen Energiepass?

Den Energiepass gibt es bei keiner Behörde. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energiepassausteller. Der kommt ins Haus, um die entsprechenden Daten aufzunehmen und stellt dann anschließend den Energiepass aus.

Was kostet ein Energiepass?

Die Kosten für den Energiepass werden zwischen Hauseigentümer und Energiepass-austeller frei vereinbart. Die Kosten richten sich nach dem (Zeit-)Aufwand, den der Energiepass-Austeller hat.

Bei dem sog. “Kurzverfahren” liegen die Kosten bei ca. 150-300 Euro. Bei der detaillierten Aufnahme des Gebäude bei bis zu 500 Euro. Bei großen Mehrfamilienhäusern können die Kosten auch weit darüber liegen. Wie gesagt: Verhandlungssache!

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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