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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsverbilligte Darlehen für verschiedene Maßnahmen. Ein Klassiker ist das KfW- Wohneigentumsprogramm. Neben dem Kauf oder Neubau ganzer Häuser werden aber beispielsweise auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen gefördert.

Die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern laufen immer über eine Bank, meist im Rahmen der Gesamtfinanzierung. Die Darlehenskonditionen sind von der KfW vorgegeben und unterscheiden sich somit nicht bei den unterschiedlichen Kreditinstituten. Allerdings wickeln nicht alle Banken alle KfW- Programme ab.

Wir berücksichtigen KfW-Mittel bei jeder Finanzierung und prüfen, ob es sich für Sie rechnet, diese Darlehen in die Gesamtfinanzierung einzubauen! Sofern beim Kauf von Gebrauchtimmobilien mit späteren Modernisierungsmaß- nahmen zu rechnen ist, suchen wir schon jetzt Bankpartner aus, die grundsätzlich auch die dazu passenden KfW- Programme abwickeln!

Die KfW-Programme “Bauen - Wohnen - Energiesparen”

KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)

Mit diesem Programm werden Neubau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Der maximale Darlehensbetrag liegt bei 50.000 Euro (pauschal).

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„Wohnraum Modernisieren” (Nr. 141)

Dieses Programm zur Förderung einzelner Modernisierungsmaßnahmen gibt es seit 01.01.2012 nicht mehr.

Wer sehr umfassende Sanierungmaßnahmen an Gebäuden (für die vor 1995 ein Bauantrag gestellt wurde!), plant, kann statt dessen das neue Programm “Energieeffizient Sanieren” nutzen.

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“Energieeffizient Sanieren” (Nr. 151/152/430)”

Mit diesem Programm werden umfangreichere Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, für die vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde. Es gibt sowohl eine Kreditvariante mit verbilligten Darlehen als auch eine Zuschussvariante mit einem einmaligen nicht rückzahlbaren Kostenzuschuss.

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“Energieeffizient Bauen” (Nr. 153)

Mit diesem Programm wird der Neubau oder Ersterwerb von besonders energiesparenden Wohngebäuden gefördert.

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“Altersgerechtes Umbauen” (Nr. 155/455)

Der altersgerechte Umbau von Wohneigentum wird von der KfW mittels eines Darlehens gefördert.

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“Erneuerbare Energien” (Nr. 270)

Für Photovoltaikanlagen, Anlagen zur Stromerzeugung, Kleinlagen zur Wärmeerzeugung und zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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