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Bauförderung in Baden-Württemberg 2011

Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Bauförderung in Baden- Württemberg auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.

1. Was wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

2. Wer wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Ehepaare, Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mind. 1 Kind
  • Schwerbehinderte
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen

4. Wie hoch wird in Baden-Württemberg gefördert?

Die Förderdarlehen beginnen mit ca. 63.800 Euro und sind nach oben offen (abhängig von der Kinderzahl)

5. Was ist in Baden-Württemberg besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • Fördermittel werden bei den Landratsämtern, Gemeinden oder Stadtverwaltungen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)

Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Baden-Württemberg:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer >>Partner in Baden-Württemberg<<

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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