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Förderung von Wohneigentum in Baden-Württemberg 2019

Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Bauförderung in Baden- Württemberg auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.

 1. Was wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
  • Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
  • es müssen bestimmte Energiestandards eingehalten werden

2. Wer wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Ehepaare, Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind oder kinderlose Paare unter 45 Jahre
  • Schwerbehinderte
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • durch zinsgünstige und ggf. nachrangig abzusichernde Darlehen

4. Wie hoch wird in Baden-Württemberg gefördert?

Über die soziale Wohnungsbauförderung und ggf. weitere Ergänzungsdarlehen (je nach Vorhaben) ist eine Komplettfinanzierung über Förderdarlehen möglich.

5. Was ist in Baden-Württemberg besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • Fördermittel werden bei den Landratsämtern, Gemeinden oder Stadtverwaltungen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)

Weitere Infos & Beratung

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand infomieren wir Sie umfassend über die Fördermöglichkeiten Baden-Württemberg und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

Holger Drollinger
Bankkaufmann

Baufinanzierungsberatung &-vermittlung

Kriegsstrasse 212b - 76135 Karlsruhe

Telefon (0 721) 13 252 81
Telefax (0 721) 13 252 820