Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Bauförderung in Bayern auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.
1. Was wird in Bayern gefördert?
Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
Zweifamilienhäuser, bei denen eine Wohnung selbst genutzt und eine Wohnung vermietet werden, können eingeschränkt gefördert werden
Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird in Bayern gefördert?
grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird in Bayern gefördert?
Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
über einen einmaligen Kinderzuschuss (1.500 Euro je Kind)
durch den teilweisen Verzicht auf die behördlichen Gebühren für eine ggf. notwendige Baugenehmigung
4. Wie hoch wird in Bayern gefördert?
bis ca. 30% bzw. 35% der förderfähigen Kosten
5. Was ist besonders zu beachten?
Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)
Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Bayern:
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer >>Partner in Bayern<<
Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70
Wir haben kein anonymes Call-Center, sondern bundesweit 28 Kolleginnen und Kollegen, die Ihnen auch außerhalb der normalen Banköffnungszeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen! Klicken Sie einfach auf die folgende Karte.