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Förderung von Wohneigentum in Sachsen-Anhalt

Hier finden Sie die Zusammenfassung der Bau- und Wohneigentumsförderung in Sachsen.

1. Was wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

  • Neubau und Ersterwerb zu selbstgenutzten Eigenheim, Zweifamilienhaus in förderfähig Gemeinden, Städten
  • Kauf von selbstgenutzten Bestandsimmobilien ("Altbau")

2. Wer wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

  • Haushalte mit mindestens 2 Angehörigen bei Neubau oder Erwerb
  • jeder Eigentümer bei Modernisierung

3. Wie wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

  • durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
  • durch Tilgungszuschüsse

4. Wie hoch wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

Kauf-/Neubaudarlehen bis 100.000 €

  • Zuschüsse 800 €/Kind x 5 Jahre bzw. 1.600 €/schwerbeschädigten Kind x 5 Jahre
  • Zuschuss 5.000 € je künftig geborenes Kind innerhalb der nächsten 5 Jahre

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden (ausgenommen im "IB Wohneigentumsprogramm")
  • Eigenmittel von mindestens 10 % der Gesamtkosten (davon max. 50% in Form von Eigenleistungen)

Was ist besonders zu beachten?

  • Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden

Beratung

Im Rahmen der "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" besprechen wir auch die Fördermöglichkeiten durch den Bund oder das Land Sachsen-Anhalt. Wenden Sie sich hierzu einfach an einen unserer Kooperationspartner vor Ort.

>>Baufinanzierungsexperten in Sachsen-Anhalt>>