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Thema: Zinssätze

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Der Beleihungswert und der Verkehrswert

Haben Sie sich auch schon gefragt, was Begriffe wie “Beleihungswert” oder “Verkehrswert” bedeuten und worin die Unterschiede bestehen?

Eigentlich ist es ja ganz einfach. Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht gleichzeitig auch etwas kompliziert wäre.

Der Verkehrswert einer Immobilie ist nichts anderes als der aktuelle Marktwert dieser Immobilie. In der Regel nimmt man dabei an, dass der Verkehrswert beispielsweise gleich dem Kaufpreis ist. Bei einem Neubau oder einer Umschuldung wird dieser Verkehrswert ein wenig komplizierter berechnet (siehe Beispiel am Ende des Textes).

Der Beleihungswert wiederum ist der Verkehrswert abzüglich eines Risiko- oder Sicherheitsabschlages. Dahinter steckt die Überlegung, dass eine Immobilie heute einen Verkehrswert von beispielsweise 200.000 Euro hat, aber wenn die Immobilie morgen wieder verkauft werden müsste vielleicht 10% weniger, also 180.000 Euro, als Kaufpreis bringt. Die Höhe dieses Sicherheitsabschlages ist von Bank zu Bank recht unterschiedlich und kann u.a. auch vom Alter des Gebäudes abhängen. Üblich sind Abschläge von 10% bis 20%.

Beispiele für die Berechnung des Beleihungswertes (vereinfacht)

1. Kauf einer bestehenden Immobilie

Kaufpreis (= Verkehrswert)

200.000 €

./. Sicherheitsabschlag (10%-35%)

  20.000 €

= Beleihungswert

180.000 €

 

2. Neubau eines Einfamilienhauses oder Umschuldung

Wert des Grundstücks gem. Gutachterausschuss (max. Kaufpreis)

100.000 € (= Bodenwert)

Hausbaukosten

150.000 €

Wohnhaus: 600 cbm umbauter Raum x 250 Euro/m³

=>unabhängig von den tatsächlichen Kosten!

Garage: 150,- € x 80 cbm umbauter Raum

=>unabhängig von den tatsächlichen Kosten!

Baunebenkosten

  22.500 €

maximal 15% d. Hausbaukosten ohne Kostennachweis

=>unabhängig von den tatsächlichen Kosten!

Aussenanlagen

   7.500 €

maximal 5% d. Hausbaukosten ohne Kostennachweis

 

= angemessene Herstellungskosten

180.000 €

./. Sicherheitsabschlag z.B. 10%

  18.000 €

= Bauwert

162.000 €

+ o.g. Bodenwert

100.000 €

= Sachwert (= Beleihungswert)

262.000 €

Verkehrswertgutachten für Finanzierung meistens wertlos

Verkehrswertgutachten von Sachverständigen werden von den meisten Banken nicht akzeptiert - ausgenommen, dass das Gutachten von der jeweiligen Bank selbst in Auftrag gegeben wurde.  Dass ein solches Gutachten in Auftrag gegeben wird, ist aber die absolute Ausnahme.

Unsere Bankpartner ermitteln die Beleihungswerte der Immobilien meist hausintern. In einigen Fällen beauftragen die Banken eigene Gutachter mit der Ermittlung des Beleihungswertes der zu finanzierenden Immobilie. Diese Gutachten werden dann auch von unseren Bankpartnern bezahlt. Ihnen entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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