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Der Beleihungswert und der Verkehrswert
Haben Sie sich auch schon gefragt, was Begriffe wie “Beleihungswert” oder “Verkehrswert” bedeuten und worin die Unterschiede bestehen?
Eigentlich ist es ja ganz einfach. Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht gleichzeitig auch etwas kompliziert wäre.
Der Verkehrswert einer Immobilie ist nichts anderes als der aktuelle Marktwert dieser Immobilie. In der Regel nimmt man dabei an, dass der Verkehrswert beispielsweise gleich dem Kaufpreis ist. Bei einem Neubau oder einer Umschuldung wird dieser Verkehrswert ein wenig komplizierter berechnet (siehe Beispiel am Ende des Textes).
Der Beleihungswert wiederum ist der Verkehrswert abzüglich eines Risiko- oder Sicherheitsabschlages. Dahinter steckt die Überlegung, dass eine Immobilie heute einen Verkehrswert von beispielsweise 200.000 Euro hat, aber wenn die Immobilie morgen wieder verkauft werden müsste vielleicht 10% weniger, also 180.000 Euro, als Kaufpreis bringt. Die Höhe dieses Sicherheitsabschlages ist von Bank zu Bank recht unterschiedlich und kann u.a. auch vom Alter des Gebäudes abhängen. Üblich sind Abschläge von 10% bis 20%.
Beispiele für die Berechnung des Beleihungswertes (vereinfacht)
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