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Ratgeber Fördermittel

Für den Erwerb oder Neubau einer Immobilie sowie für bestimmte Modernisierungsmassnahmen stehen Ihnen ggf. verschiedene Fördermittel des Bundes und der einzelnen Bundesländer zur Verfügung. Hinzukommen zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bei fast allen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass diese “vor Massnahmenbeginn” beantragt werden müssen. Es gilt also: erst informieren dann Bau- oder Kaufverträge unterschreiben! Davon ausgenommen ist die Eigenheimförderung (Eigenheimzulage/Baukindergeld). Diese wird nach Fertigstellung bzw. Bezug der Immobilie beantragt.

Grundsätzliche stehen Ihnen diese Fördermöglichkeiten offen:

Steuervorteile (Abschreibungen usw.) gibt es nur für vermietete Immobilien. Für die selbstgenutzte Immobilie gibt es keinerlei Steuervorteile (abgesehen von der ggf. teilweisen Abschreibung eines Arbeitszimmers).

Spezielle Fördermittel im Überblick für:

 

Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung -Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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