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Thema “Finanzierung”:

Immobilienfinanzierung für Selbständige & Gewerbetreibende

Selbständige haben es im Augenblick nicht leicht, eine günstige Immobilien- finanzierung auf die Beine zu stellen. Wir von baufi-nord.de haben uns daher u.a. auf die Finanzierungen für Selbständige spezialisiert.

Die meisten Kreditinstitute teilen Selbständige in zwei Gruppen auf:

  • Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Fotografen usw.)
  • Selbständige/Gewerbetreibende

Der wesentliche Unterschied besteht daran, dass “echte” Freiberufler von vielen Banken noch als Privatkunden betrachtet werden. Das erleichtert Freiberuflern den Zugang zu allen gängigen Finanzierungsmodellen - inkl. hohen Beleihungen (auch sog. Vollfinanzierungen). Auch viele reine Privatkundenbanken stehen den meisten Freiberuflern noch offen (Unterschied Freiberufler-Gewerbetreibende)

Der klassische Gewerbetreibende muss dagegen mit einer eingeschränkten Zahl von Banken rechnen, die bereit sind, Finanzierungen zu übernehmen. Die gute Nachricht: wir haben genug Bankpartner, die bereit sind, sogar Vollfinanzierungen für Selbständige zu übernehmen.

Was können wir finanzieren?

Für Gewerbetreibende/Selbständige können wir grundsätzlich Finanzierungen für folgende Vorhaben vermitteln:

  • Finanzierung von Neubau, Kauf oder Umschuldungen (inkl. Forward-Darlehen)
  • selbstgenutztes und vermietetes Wohneigentum bis 100% des Kaufpreises bzw. der Grundstücks- und Baukosten (inkl. der üblichen Baunebenkosten)
  • Wohnimmobilien mit teilweise gewerblicher Nutzung bis 100% des Kaufpreises

Diese Immobilien können wir finanzieren:

  • selbstgenutzte und vermietete Einfamilien-/Reihenhäuser usw.
  • selbstgenutzte und vermietete Eigentumswohnungen ab 40qm Wohnfläche
  • Mehrfamilienhäuser (bis max. 13fache der Jahrenettokaltmiete)
  • Wohn- und Geschäftshäuser (bis max. 13fache der Jahrenettokaltmiete)

Diese Immobilien finanzieren wir bzw. unsere Bankpartner derzeit nicht:

  • reine Gewerbeimmobilien (z.B. Hallen, Werkstätten usw.)
  • Ein- oder Zweifamilienhäuser mit benachbarter Halle oder Werkstatt

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

Damit Banken Ihr Einkommen anrechnen, müssen Sie - in der Regel - seit mindestens 3 vollen Kalenderjahren selbständig in einer Branche tätig sein. Ist das nicht der Fall kann die Finanzierung z.B. aber noch allein auf das Einkommen Ihres Ehepartners abgestellt werden. Bei Finanzierungen bis ca. 60% des Immobilienwertes spielt die Dauer der Selbständigkeit keine Rolle, da einige unserer Bankpartner dann auf Einkommensnachweise verzichten >>mehr Infos>>

Die Banken prüfen, ob das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausreicht, um die Darlehensraten zu zahlen und davon leben zu können. Bei einem Einzelunternehmer wird dabei der Gewinn vor Steuern angesetzt. Von diesem Gewinn werden dann je nach Bank pauschal     10% bis 30% für Steuern und Altersversorgung abgezogen. Was dann übrig bleibt, gilt als Nettoeinkommen. Wichtig: Banken rechnen in der Regel mit dem durchschnittlichen Gewinn der letzten 3 Jahre und erwarten jährlich steigende bzw. gleichbleibende Gewinne (bei sinkenden Gewinnen wird ggf. ein weiterer Sicherheitsanschlag vorgenommen).

Schwierige Branchen

Banken bewerten neben den reinen Zahlen auch allgemeine oder ganz eigene Erfahrungen mit bestimmten Branchen. Und leider ist es so, dass dann bestimmte Brachen pauschal abgelehnt werden, also keine Darlehen vergeben werden. Wenn Sie in einer der folgenden Branchen tätig sind, haben wir zur Zeit leider keine Möglichkeit, eine Immobilienfinanzierung auf die Beine zu stellen (ausgenommen bei Darlehen bis ca. 60% des Immobilienwertes):

  • Gastronomie und Hotelgewerbe
  • Freizeitbranche (Fitness-und Sonnenstudios, Spielhallen, Bowlingcenter usw.)
  • Kurierdienste- und Taxigewerbe
  • KfZ-Handel/KfZ-Gewerbe
  • Baugewerbe

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