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Landesfördermittel: Bauförderung der Bundesländer
Die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum oder dessen Neubau ist grundsätzlich Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Daher fallen Art und Höhe der Fördermittel je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.
Grundsätzlich gilt, dass alle Fördermittel vor Unterschrift von Bau- oder Kaufverträgen beantragt werden müssen. Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn die Verträge eine sog. Rücktrittsklausen enthalten, die ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Vertrag zugesteht, wenn öffentliche Fördermittel nicht bewilligt werden. Wenn Sie bereits einen Bau- oder Kaufvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist eine Landesförderung nicht mehr möglich.
Die Beantragung der Mittel ist fast immer ein “bürokratischer Dreikampf”, der Laien oft zur Verzweiflung treibt. Bitte beachten Sie auch, dass öffentliche Fördermittel immer mit der restlichen (Bank-)Finanzierung abgestimmt sein müssen. Teilweise können Zwischenfinanzierungen notwenig werden. Wir helfen Ihnen gerne, ihre eigenen Nerven zu schonen und helfen Ihnen im Rahmen der Gesamtfinanzierung auch bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel.
Hier finden Sie die wesentlichen Eckdaten zu den Fördermitteln der Bundesländer:
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