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Grundsteuerreform: Koalition einigt sich auf neues Modell

17.06.2019: Die Bundesregierung hat sich am vergangenen Wochenende u.a. auf ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer geeinigt. Die genauen Details stehen noch nicht fest.

Grundsteuerreform Koalition ist sich einig

Auch wenn die genauen Details bei der Grundsteuer noch nicht feststehen, wird es zunächst auf die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz bevorzugte Berechnungsmethode hinauslaufen. Dabei sollen der Immobilienwert (insbesondere der Grundstückswert) sowie die Mieten stärker als bisher berücksichtigt werden. Um die CSU, die statt dessen lieber ein sog. Fächenmodell gehabt hätte, mit ins Boot zu holen, sollen künftig die Bundesländer die Berechnungsgrundlage festlegen bzw. von der Bundesregelung abweichen können.  Um das umzusetzen, muss allerdings das Grundgesetz geändert werden. Trotzdem soll (und muss) die Reform der Grundsteuer noch dieses Jahr über die Bühne gehen.

Was man wissen sollte: es geht bei der Reform der Grunderwerbsteuer "nur" um die Berechnung des bisherigen Einheitswertes, der die Grundlage wiederum für die Berechnung der Grundsteuern selbst darstellt. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer "in Euro" legen allein die jeweiligen Kommunen fest. Daher ist das Geschrei von Eigentümerverbänden o.ä., dass sich die Grundsteuern jetzt massiv erhöhen werden, Unfug. Sobald die Berechnungsgrundlage feststeht, können Städte und Gemeinden die sog. Hebesätze anpassen, um so extreme Steigerungen zu verhindern.

 

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