Immobilien zur Kurzzeitvermietung (beispielsweise als Ferienwohnung über AirBNB oder als Handwerker- bzw. Monteurunterkunft) sind nur finanzierbar, wenn eine entsprechende Genehmigung für die Kurzeitvermietung nachgewiesen werden kann. In vielen Städten und Kommunen ist die Kurzzeitvermietung untersagt und die Städte und Kommunen gehen mittlerweile hart gegen die illegale Kurzzeitvermietung vor
Da die Kurzzeitvermietung behördlicherseits jederzeit verboten werden kann, rechnen Banken im Rahmen der Finanzierung nur mit den Mieteinnahmen für eine regäre bzw. dauerhafte Vermietung.