Ratgeber Fördermittel Wohneigentum

Wer in Deutschland Wohneigentum schaffen oder erhalten will, kann auf eine Reihe unterschiedlicher Förderungen zurückgreifen. Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich dabei von dem Vorhaben, der Nutzungsart sowie der Lage der Immobilie. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Fördermittel für Selbstnutzer und Vermieter. Und auch die Lage der Immobilie spielt eine wichtige Rolle, denn die einzelnen Bundesländer fördern Neubau, Kauf oder Modernisierung von Wohneigentum auf ganz unterschiedliche Arten (manche auch gar nicht).

Das Thema Fördermittel gehört zu unserem täglichen Brot als Baufinanzierungsberater. Bei jedem Finanzierungsvorhaben prüfen wir als erstes, ob und in welchem Umfang Sie Fördermittel des Bundes (z.B. KfW-Darlehen) oder des jeweiligen Bundeslandes nutzen können. Diese Fördermittel ergänzen wir dann mit den Darlehen unserer diversen Bank- und Finanzierungspartner. Wir erstellen so ein komplettes und genau aufeinander abgestimmtes Finanzierungskonzept für Sie (Gesamtfinanzierung aus einer Hand).

Im Folgenden geben wir Ihnen einen groben Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Was man grundsätzlich zum Thema Fördermittel wissen sollte!

Der wichtigste Punkt ist:

  • Alle Fördermittel müssen in der Regel "vor Maßnahmenbeginn" beantragt werden! Das bedeutet: wer bereits einen Kauf- und oder Bauvertrag (o.ä.) unterschrieben hat, geht fast immer leer aus!

Des weiteren gilt:

  • es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung (egal, ob bei der Bundesförderung oder den Landesfördermitteln)
  • die Förderung erfolgt im wesentlichen über Förderdarlehen und nur selten über Zuschüsse. Diese Darlehen werden ggf. über Bundes- oder Landesmittel subventioniert; sprich sie sind günstiger als bei den Banken üblich.
  • Fördermittel und Bankfinanzierung müssen genau aufeinander abgestimmt werden!
  • die einzelnen Bundesländer fördern natürlich nur Immobilien in ihrem eigenen Bundesland; ob und wie eine Förderung möglich ist, hängt also von der Lage der Immobilie und nicht vom aktuellen Wohnsitz ab!

Diese Fördermittel stehen Ihnen ggf. zur Verfügung

So fördert der Bund Wohneigentum in Deutschland!

Der Bund fördert den Neubau, Kauf und/oder die Modernisierung von Wohneigentum über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW übernimmt dabei die Förderung auf Darlehensbasis, während die BAFA für das Thema Zuschüsse zuständig ist.

Schwerpunkt der Bundesförderung ist aktuell das Thema "Klimaschutz" und "Energiesparen".  Wer neu baut, einen Neubau kauft oder einen Altbau kauft und energetisch modernisiert, bekommt die höchste Förderung. Wer dagegen eine Altbauimmobilie kauft und diese nicht gleich modernisieren will, muss sich zunächst ggf. mit dem sog. KfW-Wohneigentumsprogramm zufrieden geben (da auf den ersten Blick nicht günstig aussieht, aber ggf. doch ganz spannend sein kann). Späterer Modernisierungsmaßnahmen sind dann aber ggf. wieder förderfähig.

>>mehr Infos zum Thema Bundesfördermittel>>

So fördern die Bundesländer Wohneigentum in Deutschland!

Die Förderung der Bundesländer ist - gelinde gesagt- ein wenig unübersichtlich. Das liegt daran, dass jedes Bundesland selbst darüber entscheidet, ob und wie es Wohneigentum im eigenen Bundesland fördern will. Hierzu hat jedes Bundesland ein eigenes Landesförderinstitut, das für die Abwicklung der Fördermittel zuständig ist. Diese Landesförderinstitute wirken nach außen wie Banken, unterliegen aber in der Regel nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen an Banken (das ist in der Praxis nicht ganz unwichtig)!

Die Landesfördermittel müssen entweder direkt bei den Landesförderinstituten (siehe z.B. Hamburg und Schleswig-Holstein) oder den Kommunen (Stadt- bzw. Kreisverwaltung; siehe z.B Niedersachsen) beantragt werden. Der Weg über die Kommunen ist häufig sehr zeitaufwendig und meist echter Papierkrieg.

Die Art und Höhe der Förderung ist sehr unterschiedlich. In der Regel erfolgt die Förderung auf Darlehensbasis, aber es gibt auch Bundesländer, die sog. verlorene - als nicht rückzahlbare- Zuschüsse zahlen (siehe z.B. NRW). Zudem ist es ggf. möglich die Fördermittel der KfW mit Fördermitteln des jeweiligen Bundeslandes zu kombinieren. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein) bieten die Durchleitung von KfW-Förderdarlehen an (was einen doppelten Effekt hat!). Einige Bundesländer refinanzieren sich z.B. über KfW-Mittel und verbessern die Konditionen.

Die Bundesländer fördern im Übrigen nicht nur selbstgenutztes Wohneigentum, sondern ggf. auch vermietete Immobilien für Investoren. Das betrifft allerdings meist nur den sozialen Wohnungsbau. Aber wie schon geschrieben: jedes Bundesland kocht da so sein eigenes Süppchen und je nach Landesregierung und Etat können sich Förderprogramme auch sehr schnell ändern.

Auch bei den Landesfördermitteln liegt der Focus aktuell eher auf Neubau und Modernisierung.

>>mehr Infos zum Thema Landesfördermittel>>

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über aller Beiträge zum Thema Fördermittel auf dieser Webseite!

Fördermittel für die Modernisierung von Wohngebäuden

Sie sind Eigentümer(in) einer Wohnimmobilie und wollen diese ganz oder teilweise sanieren bzw. modernisieren? Dann können Sie ggf. verschiedene Förderprogramme des Bundes oder auch des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch nehmen. Wir zeigen Ihnen hier, welche Förderprogramme Sie im Rahmen der Modernisierung nutzen können.

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Fördermittel für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum

Sie möchten neu bauen oder eine Immobilie von einem Bauträger kaufen? Dann können Sie dafür ggf. verschiedene Fördermittel des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch nehmen. Wir zeigen Ihnen hier, welche Fördermittel Ihnen für Ihr Neubauvorhaben ggf. zur Verfügung stehen.

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Fördermittel für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie

Sie möchten eine Immobilie zur Eigennutzung kaufen und fragen sich, ob Sie dafür Fördermittel nutzen können? Wir geben Ihnen hier eine Übersicht der aktuellen Förderangebote des Bundes und der einzelnen Bundesländer. So bekommen Sie schon mal einen ersten Überblick, welche Förderung Sie für Ihr Kaufvorhaben ggf. nutzen können. Kleiner Tipp: im Rahmen unserer "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" berücksichtigen wir immer auch Fördermittel und ergänzen diese mit möglichst günstigen Darlehen unserer diversen Bank- und Finanzierungspartner.

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Neu: Förderung sozialer Mietwohnungsbau in Schleswig-Holstein

25.11.2020: Das Land Schleswig-Holstein hat weitere 60 Mio Euro für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus bereitgestellt und die Förderbedingungen ab dem 01.01.2021 angepasst. Diese sehen höhere Zuschüsse und höhere Mieten als bisher vor.

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Bildnachweis (Originalbild): Shutterstock/Bankrx

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Immo Eigentum und Immo Effizienzhaus

Die Investionsbank Schleswig-Holstein (IB SH) fördert den Erwerb und die Schaffung von Wohneigentum unter anderem mit nachrangig abzusichernden Darlehen. Dieses Förderangebot wurde Anfang 2017 um zwei neue Förderdarlehen ergänzt.

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Infos zur Eigenheimförderung in Hamburg

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg

Hier finden Sie die Informationen zur Bauförderungen in Hamburg in einer knappen Zusammenfassung. Die genauen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen gehen wir im Rahmen einer Baufinanzierungsberatung gerne mit Ihnen durch und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

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Eigenheimförderung Schleswig-Holstein 2017

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Schleswig-Holstein

Hier finden Sie die Informationen zur Bau- bzw. Eigenheimförderungen in Schleswig-Holstein in einer knappen Zusammenfassung. Die genauen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen gehen wir im Rahmen einer Baufinanzierungsberatung gerne mit Ihnen durch und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

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Förderung von Wohneigentum in Brandenburg 2021

Hier haben wir für Sie die wesentlichsten Eckpunkte der Bauförderungen im Land Brandenburg für Sie zusammengefasst. Die Fördermöglichkeiten in Brandenburg sind sehr vielfältig, daher sollten Sie sich unbedingt bei einem unserer Kooperationspartner in Brandenburg genau informieren.

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Förderung von Wohneigentum in NRW 2019

Seit 2013 hat die Landesregierung eine deutliche Kürzung der Fördermittel vorgenommen. Dies wird mit den niedrigen Zinsen für Bankfinanzierungen begründet, die eine Förderung durch das Land -angeblich- überwiegend überflüssig machen soll. Abgesehen von der Mittelkürzung insgesamt, erfolgt eine Förderung nur noch in bestimmten Regionen (in Städten und Gemeinden “mit hohem oder überduchschnittlichem Bedarfsniveau”).

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Förderung von Wohneigentum in Sachsen 2019

Hier finden Sie die Informationen zur Bauförderungen in Sachsen in einer knappen Zusammenfassung. Die genauen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen gehen wir im Rahmen einer Baufinanzierungsberatung gerne mit Ihnen durch und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

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Eigenheimzulage neu auflegen wäre das Basteln an Symptomen

25.04.2017: Die Bundestagswahl 2017 naht und damit werden uns als Wahlvolk wieder einmal viele Versprechungen gemacht, die sich dann nach der Wahl nicht umsetzen lassen. Man kennt das ja: Partei A möchte dies und Partei B möchte jenes und ihm Rahmen einer Regierungskoalition einigt man sich dann hier und da auf einen Kompromiß oder lässt bestimmte Themen vollständig im Wahlkampfarchiv verschwinden. Erstaunliche Einigkeit herrscht bei den großen Parteien, dass gerade junge Familien beim Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie entlastet werden sollen. Aber da bastelt man in Berlin eher an den Sympotomen.

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Baukindergeld soll neu aufgelegt werden

05.02.2018: Die alte Eigenheimzulage und das Baukindergeld sind seit 01.01.2006 Geschichte, allerdings hat sich die angehende Bundesregierung jetzt auf eine Neuauflage des Baukindergeldes geeinigt. Dies soll insbesondere Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Mit dieser neuen Eigenheimförderung will Berlin insbesondere den Familien mit “normalem” Einkommen helfen, die in Ballungszentren und Hochpreisregionen Wohneigentum bauen oder erweben wollen.

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Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)

Am 01. Juni 2023 ist das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF; Programm Nr. 300) gestartet, mit dem der Bund Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Neubau einer selbstgenutzten Immobilie unterstützen will. Die Förderung erfolgt mittels eines subventioniertes Darlehens, dessen Zinssatz unter den reglären Zinssätzen der Banken liegt. Die Bundesregierung sieht dieses Förderprogramm als sinnvollen Nachfolger des Baukindergeldes.

(Geschrieben mit natürlicher Intelligenz)

KfW 300 Wohneigentum für Familien

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KfW-Fördermittel für die Modernisierung von Wohnraum

Die Krediitanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Auftrag des Bundes insbesondere auch die Modernisierung von Wohnimmobilien. Das erfolgt im Rahmen der sog.  Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dabei beschränkt sich die KfW in erster Linie auf die Komplettsanierung eines Wohhauses zum Energieeffizienzhaus. Einzelne Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Heizung oder Einbau neuer Fenster werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Letztes Update: 23.04.2023

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KfW-Fördermittel für den Neubau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert im Auftrag des Bundes den Neubau von Wohnimmobilien. Im folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten. Bei allen KfW-Förderprogrammen gilt, dass die Förderung durch darlehen erfolgt, die ggf. vom Bund subventioniert werden.

Letztes Update: 23.04.2023

KfW Förderung Neubau

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Zinssätze für KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau (KfN)

28.02.2023 Bereits einen Tag vor der offziellen Veröffentlichung der Startkonditionen konnte man diese auf der Internetseiet der KfW nachlesen. Beim Blick auf die Zinssätze haben sich viele die Augen gerieben bwz. einen Fehler vermutet, denn eine 10jährige Laufzeit wird für 0,01% angeboten. Allerdings hat das Ganze einen kleinen Haken.

KfW KfN Konditionen

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Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN)

26.01.2023 Das Bundesbauministerium hat die Richtlinen für die Neubauförderung ab März 2023 bekannt gegeben. Mit dem Programm Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) sollen künftig besonders energieeffiziente Neubauten gefördert werden. Allerdings ist Eile angesagt, denn der Fördertopf in Höhe von 750 Mio dürfte schnell leer sein. Wie weit dieser Fördertopf reicht, ist schwer vorherzusagen.

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Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) 262

Seit dem 01.07.2021 fördert der Bund Einzelmaßnahmen zur energieeffizenten Sanierung von Gebäuden mit einem Zuschuss oder über ein KfW-Darlehen inkl. Tilgungszuschuss. Der Neubau oder Kauf von besonders energieeffizienten Gebäuden oder die Vollsanierung werden über das Programm 261 gefördert.

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KfW ändert Rahmenbedingungen in den "Energieeffizient-Programmen"

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändert mit Wirkung vom 17. April 2018 wesentliche Nebenbedingungen in der Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen" (Nr. 153) und "Energieeffizient Sanieren" (Nr. 151/152). Die Änderungen betreffen die mögliche Sollzinsbindung, die Sondertilgungsoption und die bereitstellungszinsfreie Zeit.

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KfW-Mittel für die Heizungserneuerung (151)

Seit dem 01. Januar 2016 fördert die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Modernisierung bzw. Austausch veralteter Heizungsanlagen.

Hinweis: dieses Förderprogramm ist zum 01.07.2021 ausgelaufen (es können keine Anträge mehr gestellt werden).

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