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Was steckt hinter den Bereitstellungszinsen?

Die meisten Verbraucher achten bei Darlehensangeboten nur auf den Sollzins bzw. Effektivzins. Schließlich geben diese Zinssätze - insbesondere der Effektivzins- ja wieder, was ein Darlehen tatsächlich kostet. Wer sich bei einem Angebotsvergleich aber auf den Effektivzins verlässt, kann schnell in die Falle tappen, denn ein wesentlicher Kostenfaktor fehlt dort: die Bereitstellungszinsen!

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Foto: Shutterstock/Chutima Chaochaiya

Banken verlangen ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Vertragsabschluß Zinsen dafür, dass sie das Geld für Sie bereit stellen (also das darlehen abrufbar ist). Die Bereitstellungszinsen werden auf den Darlehensteil berechnet, der nach Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit noch nicht ausgezahlt (abgerufen) ist.

Beispiel:

Darlehensbeginn 1. Juni, bereistellungszinsfreie Zeit 6 Monate: ab dem 01.12. müssten sie dann für den Teil des Darlehens, der bis dahin noch nicht ausgezahlt ist, Bereitstellungszinsen zahlen.

Warum gibt es überhaupt Bereitstellungszinsen?

Die Banken beschaffen sich das Kapital für Ihr Darlehen am Kapitalmarkt und müssen dafür selbst Zinsen zahlen. Auf diesen Zinsen wollen die Banken natürlich nicht sitzen bleiben und holen sich diese dann von ihren Kunden zurück. Davon abgesehen sind Bereitstellungszinsen aber auch ein Mittel, um Kunden dazu zu bringen, die Darlehen so schnell wie möglich abzurufen. Jedes noch nicht voll ausgezahlte Darlehen verursacht bei den Banken Arbeit und damit Kosten. Die möchte man sich sparen.

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen verlangen die meisten Banken schon seit Jahrzehnten einen Zinssatz von "0,25%". Aber Achtung! Anders als beim Darlehenszins, ist das kein Jahreszins ("Zinsen p.a."), sondern ein Monatszins ("Zinsen p.m."). Oder anders ausgedrückt: die 0,25% entsprechen tatsächlich einem Jahreszins von 3,00%. Und das ist angesichts des niedrigen Zinsniveaus schon ziemlich viel. Daher lohnt es sich auch, auf diese mögliche Kostenposition zu achten.

Es gibt auch Banken, die bei den Bereitstellungszinsen nicht so zuschlagen und unter den magischen 0,25% bzw. 3,00% bleiben. Ein Beispiel ist die ING, die allerdings heute (25.08.2021) den Zinssatz von 0,15% monatlich (1,80% p.a.) wieder auf 0,20% monatlich (2,40% p.a.) erhöht hat.

Für wen ist das Thema Bereitstellungszinsen besonders wichtig?

Wer eine bereits fertiggestellte Immobilie kauft und den Kaufpreis kurzfristig zahlen muss, hat mit den Bereitstellungszinsen meist wenig am Hut. Hier sollte man nur darauf achten, dass das Darlehen bis zum voraussichtlichen Übergabetermin (an dem der Kaufpreis fällig wird) frei von Bereitstellungszinsen ist. Dabei reichen meistens 3 Monate "BZ-frei" völlig aus.

Ganz anders ist das bei Neubauvorhaben, denn da wird das Darlehen in der Regel nicht an einem festen Termin in voller Höhe ausgezahlt. Statt dessen gibt es meist mehrere Teilauszahlungen, die sich über einen längeren Zeitraum verteilen. Hier ist sollte das Darlehen bis zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin frei von Bereitstellungszinsen sein. Bei den meisten Banken ist dieser Zeitraum allerdings auf 12 Monate beschränkt und nur wenige Banken bieten z.B. 18 oder sogar bis zu 36 Monate bz-frei an. Selbst 18 Monate ohne Bereitstellungszinsen reichen bei Neubauten, insbesondere Bauträgerprojekten, häufig nicht aus, um am Ende keine Bereitstellungszinsen zahlen zu müssen. Die möglichen Kosten hierfür sollten dann auf jeden Fall im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Welche bereitstellungzinsfreien Zeiten sind möglich?

Beim Thema Bereitstellungszinsen haben Banken unterschiedliche Modelle. Die meisten Banken bieten Darlehen immer mit einer kostenlosen bereitstellungszinsfreien Zeit von 3, 6 oder 12 Monaten an. Bei einigen kann man diese bereitstellungszinsfreie Zeit dann - gegen einen kleinen Zinszuschlag- verlängern. Es gibt aber auch Banken (z.B. die Deutsche Bank), bei denen nur der erste Monat kostenlos BZ-frei ist.

Der maximale Zeitraum ohne Bereitstellungszinsen liegt bei 36 Monaten, allerdings ist bei vielen Banken der Zeitraum auf 12 oder 18 Monate beschränkt. Zudem gilt das meist auch nur für Neubauvorhaben und nicht bei Kauf einer Immobilie oder gar für Umschuldungen ("unechtes Forwarddarlehen").

Gerade bei Neubauvorhaben kann es sein, dass es sich Angebote mit einem etwas höheren Sollzins und langer BZ-freier Zeit unter dem Strich besser rechnen als ein niedriger Sollzins und eine vergleichsweise kurze BZ-freie Zeit. Wenn Sie Ihre(n) Berater(in) zur Verzweiflung treiben wollen, bitten Sie ihn/sie doch einfach um eine Gegenüberstellung entsprechender Varianten. Das Problem dabei ist, dass viele Berater(innen) das mangels Software gar nicht berechnen können oder wegen des Arbeitsaufwandes auch gar nicht wollen.

Wir verfügen übrigens über eine entsprechende Software, mit der wir die Gesamtkosten verschiedener Finanzierungsvarianten - inkl. Bereitstellungszinsen- vergleichen können. Damit können wir auch die voraussichtlich insgesamt anfallenden Bereitstellungszinsen berechnen, um diese dann im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de