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Schritt für Schritt zur eigenen Immobilie

Wer sich eine eigene Immobilie anschaffen will. sollte einigermaßen systematisch vorgehen. Das sorgt nicht nur dafür, dass man seine Wunschimmobilie findet, sondern auch dafür, dass Kauf und Finanzierung glatt über die Bühne gehen.

Schritt für Schritt zur eigenen Immobilie mit baufi nord

Wie ist der optimale Ablauf bei einem Immobilienkauf?

Wer auf der Suche nach einer passenden Immobilie ist, sollte eine bestimmte Reihen- bzw. Abfolge einhalten.

Eigenes Anforderungsprofil erstellen

Hier gilt es, die Mindestanforderungen an die neue Immobilie festzulegen. Das können beispielsweise die Lage der Immobilie, die Größe oder bestimmte Ausstattungsmerkmale sein. Ist eine Immobilie gefunden, die einem grundsätzlich gefällt, sollte man diese mit dem Anforderungsprofil vergleichen. Weicht die Immobilie in einem oder mehr Punkten von diesem Anforderungsprofil ab, sollten Sie sich fragen, ob und zu welchem Preis Sie diese Abweichungen akzeptieren können.

Gerade in der aktuellen Situation sollten Sie bei Ihren Wünschen und Vorstellungen realistisch bleiben und nicht zu sehr nach den Sternen greifen. In einer 120 qm Doppelhaushälfte mit 300 qm Grundstück kann man genau so glücklich werden wie in einem 160 qm Einfamilienhaus auf einem 1.000 qm Grundstück.

Gezielt auf die Suche gehen

Viele glauben, dass Immobilien vor allem über die bekannten Immobilienplattformen wie Immobilienscou24, Immonet usw. angeboten werden. Das ist nur bedingt richtig, denn gerade viele private Verkäufer bieten ihre Immobilie gerne auch in Tageszeitungen oder Anzeigenblättern an. Aber auch viele Immobilienmakler verzichten inzwischen gerne auf die Schaltung von Anzeigen in den Immobilienportalen, da die Kosten hierfür in den vergangenen Jahren extrem gestiegen sind. Wer sich bei der Immobiliensuche auf eine bestimmte Region festlegt, sollte also auch unbedingt die vor Ort ansässige Immobilienmakler ansprechen und sich dort ggf. auf eine Interessentenliste setzen lassen. Gerade in Regionen, in denen ein sog. Verkäufermarkt herrscht, werden viele Immobilien verkauft, ohne dass diese in Internetportalen oder Printmedien beworben werden. Wer da eine Immobilie ohne Makler finden will, geht häufig leer aus.

Übrigens: wer bei uns zur sog. Erstberatung war und dann auf Immobiliensuche geht, bekommt von uns einen kostenlosen Zugang zu einer Metasuchmaschine für Immobilienangebote im Internet. Die durchforstet - nach Ihren Vorgaben- rund 50 Immobilienplattformen in Echzeit und informiert unverzüglich über neue Angebote.

Passende Immobilie gefunden?!

Sie haben eine Immobilie gefunden, die nicht nur Ihrem Anforderungsprofil entspricht, sondern Ihnen auch noch “einfach so” gefällt? Dann herzlichen Glückwunsch! Bei einer Immobilie ist es ähnlich wie in einer Partnerschaft: es muss einfach klick machen! Der Kauf einer Immobilie ist - allen rationalen Aspekten zum Trotz- immer eine emotionale Angelegenheit.

Bevor Sie jetzt aber zum Notar gehen, um einen Kaufvertrag zu unterschreiben, sollten Sie aber zunächst den Kopf wieder einschalten und auch die folgenden Punkte beachten.

Egal ob Privatverkauf oder Makler: alle Unterlagen müssen her!

Bevor Sie jetzt weitere Schritte unternehmen, brauchen Sie vom Verkäufer oder dem Immobilienmakler komplette Hausunterlagen. Diese Unterlagen brauchen Sie, um die Angaben von Verkäufer oder Makler zu prüfen und um die Finanzierung Ihres Vorhabens auf die Beine stellen zu können.

Vor allem ältere Privatverkäufer und schlechte Immobilienmakler wollen Ihnen gerne weiß machen, dass man keine Unterlagen hat und auch nicht braucht. Immer dann ist besondere Vorsicht angesagt. Wir erleben es immer wieder, dass Verkäufer und Makler bestimmte Hausunterlagen nicht aushändigen wollen, weil beispielsweise An-, Um- oder Ausbauten nicht genehmigt wurden. Da wird dann gerne auch behauptet, dass beispielsweise Banken bestimmte Unterlagen gar nicht brauchen, um eine Kreditentscheidung zu treffen.

Bei unseren Kunden schauen wir uns sehr genau die Objektunterlagen an, die Ihnen Verkäufer oder Makler “in die Hand drücken”. Dabei prüfen wir nicht nur, welche Unterlagen Banken zusätzlich benötigen, sondern auch, ob da “irgendwo der Hase im Pfeffer liegt”. Im Zweifelsfall besorgen wir Unterlagen wie Baugenehmigungen o.ä. bzw. helfen Ihnen bei der Beschaffung.

Finanzierung regeln!

Haben Sie vom Verkäufer oder Makler die notwendigen Objektunterlagen erhalten, gilt es, die Finanzierung “festzuzurren”. Dazu gehören öffentliche Fördermittel und die Bankfinanzierung. Erst wenn Sie von Banken, Sparkassen, Förderinstituten eine verbindliche (schriftliche!) Finanzierungszusage in Händen halten, können Sie ohne Bedenken einen notariellen Kaufvertrag abschließen.

Tipp: verlassen Sie sich niemals -aber auch wirklich niemals- auf mündliche Finanzierungszusagen von Banken oder Vermittlern, Diese sind letztlich komplett wertlos! Nur eine schriftliche Finanzierungszusage des Darlehensgebers gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Finanzierung Ihres Kaufvorhabens tatsächlich gesichert ist. Eine solche Zusage darf keine schwammigen Vorbehalte enthalten (insbesondere nicht Formulierungen wie “vorbehaltlich der abschließenden Bonitätsprüfung oder Beleihungswertermittlung”).

Ein Gutachter bzw. Sachverständiger muss her!

Parallel zur Finanzierung sollten Sie sich darum kümmern, dass ein unabhängiger Gutachter bzw. Sachverständiger die Immobilie genauer unter die Lupe nimmt. Und keine Sorge: die Kosten dafür sind deutlich niedriger als viele glauben. Schließlich benötigen Sie kein ausführliches schriftliches Gutachten, sondern nur eine Einschätzung des Zustandes der Immobilie.

Wir empfehlen allen Kunden, einen solchen Gutachter bzw. Sachverständigen vor dem Kauf der Immobilie einzuschalten. Diese Experten finden normalerweise auch versteckte Mängel und können Ihnen sagen, welche Koste deren Beseitigung verursacht. Das wiederum kann eine Basis sein, um den Kaufpreis zu verhandeln. Eine solche Besichtigung dauert bei einem Einfamilienhaus in der Regel eine knappe Stunde und kostet ca. 300 Euro.

Für unsere Kunden haben wir entsprechende Gutachter und Sachverständige in den verschiedenen Regionen “an der Hand” und geben Ihnen die Kontaktdaten gerne weiter (1)

(1) Wenn wir Kontaktdaten von Gutachtern, Sachverständigen und Baubegleitern weitergeben, erfolgt dies ohne eigene Interessen. Wir bekommen hierfür keinerlei Vergütung o.ä.

Der Kaufvertrag beim Notar

Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie die Immobilie tatsächlich kaufen wollen und die Finanzierung dafür “in trockenen Tüchern” ist, können Sie mit ruhigem Gewissen den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. In dem Kaufvertrag werden dann u.a. folgende Punkte vereinbart:

der Kaufpreis (und ggf. dessen Aufteilung)der Übergabetermin (und damit auch die Fälligkeit des Kaufpreises)die künftigen Besitzverhältnisse

Notare neigen gerne dazu, Standard-Kaufverträge zu benutzen. Diese können aber Klauseln oder Formulierungen enthalten, die für Sie als Käufer oder für den Verkäufer nachteilig sind. Sie sollten sich vor Abschluß des Vertrages ggf. in einem gesonderten Gespräch von dem Notar beraten lassen. Das gilt ganz besonders im Hinblick auf die künftigen Eigentumsverhältnisse. Dass beispielsweise Ehepaare fast immer jeweils zur Hälfte Eigentümer der Immobilie werden, ist nur selten die optimale Regelung. Und gerade unverheiratete Paare müssen bei einem Immobilenkaufvertrag einige besondere Details beachten.

Übergabe der Immobilie

Im Kaufvertrag wird ein Übergabedatúm vereinbart (Übergang von Nutzen und Lasten). In der Regel ist das mit der Übergabe der Schlüssel und Hausunterlagen verbunden. Hier sollten Käufer und Verkäufer eine gemeinsame Abnahme der Immobilie vornehmen Dabei werden u.a. die Zählerstände für Wasser, Strom usw abgelesen und später an die Versorger gemeldet, damit diese eine Endabrechnung erstellen können.

Der Abnahmetermin ist auch wichtig, um ggf. bislang versteckte Mängel zu finden und zu dokumentieren. Das ist besonders bei allen Immobilien wichtig, die vor der Übergabe noch bewohnt waren. Ist die Immobilie leer geräumt, findet sich ggf. doch noch der eine oder andere Mängel.

Ab dem Übergabetermin sind Sie als Käufer für die Immobilie verantwortlich. Das betrifft insbesondere auch die sog. Verkehrssicherungspflichten. Damit ist beispielsweise das Schneeräumen im Winter gemeint.

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