Immobilie gegen Zahlung einer Leibrente verkaufen
Viele ältere Immobilienbesitzer stecken in einem Dilemma. Einerseits besitzen sie eine schuldenfreie und werthaltige Immobilie, andererseits sind ihre Renteneinkünfte nicht gerade üppig und reichen im schlimmsten Fall nicht für de laufenden Kosten und Lebenshaltung. Da bleibt am Ende oft nur der Verkauf der Immobilie. Allerdings ist das immer auch gleichbedeutend mit dem Auszug auf dem Eigenheim; nicht für jeden die optimale Lösung.
Aber es geht auch anders...
Bei dem normalen Verkauf der Immobilie bekommen Sie den Kaufpreis in einer Summe und müssen selbst sehen, wie Sie diesen Kaufpreis verwenden und sich das Kapital einteilen. Angesichts der niedrigen Zinsen ist das Ersparte ggf. schnell verbraucht. Zudem wird man nach Jahren im Eigenheim plötzlich wieder Mieter.
Anders funktioniert der Verkauf der Immobilie gegen Zahlung einer sog. Leibrente. Bei diesem Modell bekommen Sie nicht einmalig einen großen Geldbetrag, sondern statt dessen eine lebenslange Rentenzahlung. Außerdem können Sie weiter -ebenfalls lebenslang und mietfrei- in Ihrer Immobilie wohnen bleiben. Dieses Wohnrecht wird notariell vereinbart und durch eine Eintragung im Grundbuch abgesichert. Diese Absicherung im Grundbuch ist wichtig und gibt Ihnen die Sicherheit -komme was wolle- im Haus wohnen bleiben zu können.
Leibrente oder Zeitrente?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie gegen Zahlung einer monatlichen Rente (oder ggf. auch Einmalzahlung) zu verkaufen. Alle Varianten kann man aber in zwei grundsätzliche Kategorien einteilen:
- die (zeitlich befristete) Zeitrente, bei der der Käufer die Rente für einen fest vereinbarten Zeitraum (beispielsweise 20 Jahre) zahlt
- die (zeitlich unbefristete) Leibrente, bei der der Käufer eine lebenslange Rente an den Verkäufer zahlt
Zeitrenten sind vor allem bei dem Kauf bzw. Verkauf von Gewerbebetrieben üblich. Bei Wohnimmobilien dominiert dagegen die Leibrente.
Wie hoch ist die Leibrente?
Die höhe der zu vereinbarenden Leibrente hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab:
- dem Wert und dem Zustand der Immobilie
- dem Alter des bzw. der Berechtigten
Als Faustformel gilt: je älter der bzw. die Begünstigte, desto höher fällt die monatliche Leibrente aus. Die Berechnung erfolgt anhand von sog. Sterbetafeln und sog. Barwertfaktoren (die wiederum auf der angenommenen Verzinsung der Rente basieren). Die Berechnung der Leibrente ist “nicht ganz ohne” und sollte von echten Fachleuten übernommen werden. Das gilt ganz besonders vor dem Hintergrund, dass das lebenslange kostenlose Wohnrecht ebenfalls einen nicht unerheblichen Wert darstellt.
Zu der Berechnung der Leibrente gehört auch eine möglichst objektive Ermittlung des aktuellen Immobilienwertes. Das erfolgt nicht wie bei vielen Immobilienmaklern “mit dem groben Daumen”, sondern nach ganz bestimmten (gesetzlich definierten) Regeln der Immobilienwertermittlung.
Wer ist nach dem Verkauf für die Pflege und Instandhaltung der Immobilie zuständig?
Wer für die Instandhaltung der Immobilie zuständig ist, muss in dem Leibrentenvertrag ausdrücklich geregelt werden. Bei den Modellen und Varianten, die wir Ihnen anbieten können, ist der neue Eigentümer - ähnlich wie ein Vermieter- für die Instandhaltung zuständig.
Was können wir Ihnen in diesem Bereich anbieten?
Wir kooperieren u.a. mit renommierten Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft, die bundesweit Wohnimmobilien auf Leibrentenbasis ankaufen. Zudem haben wir Kontakt zu privaten Investoren, die Immobilien in bestimmten Regionen auf Leibrentenbasis erwerben. Erworben werden rein wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien wie Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen (keine Gewerbeimmobilien). Das Mindestalter für den Berechtigten liegt in der Regel bei 70 Jahren.
Wir bekommen Sie weitere Informationen und ein Angebot?
Das ist ganz einfach. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir besprechen, wie wir Ihnen am schnellsten und unbürokratischten weiterhelfen können. In der Regel vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort. Wir können uns so auch einen ersten Eindruck von der Immobilie machen und Sie haben die Möglichkeit (wenn Sie möchten) ein oder mehrere Vertrauenspersonen hinzuzuziehen. Dieses Gespräch ist -wie auch alle weiteren Tätigkeiten, die wir für Sie übernehmen- für Sie kostenlos und unverbindlich. Sollten Sie von unserem Angebot bzw. dem eines unserer Kooperationspartnern Gebrauch machen, erhalten wir von diesem Kooperationspartner eine einmalige Vermittlungsprovision von 2 Prozent der kapitalisierten Leibrente. Sie müssen nichts an uns zahlen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie am Ende keinen Gebrauch von unserem Angebot machen.
Wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie auf Leibrentenbasis interessieren, rufen Sie uns einfach an.
Telefon (0 211) 15 94 94 97
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören und verbleibe bis dahin
Ihr
Rainer Jamrosik