Worauf sollte man beim Erwerb von Teileigentum achten?
Wenn Sie ein Einfamilienhaus, also eine „alleinstehende Immobilie“ kaufen, steht diese auf einem einzelnen, genau bestimmten und abgegrenzten Grundstück. Sie können dieses Grundstück – wenn Sie wollen- einzäunen und so genau sehen und anfassen, was Ihnen gehört. Etwas anders ist es, wenn Sie eine Immobilie auf einem Gemeinschaftsgrundstück kaufen. Das ist immer bei Eigentumswohnungen der Fall, gerne aber auch mal bei Reihen- oder Doppelhäusern. Man spricht dann von einer ideellen Teilung (des Grundstücks).
Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erwerben, gehört zu dieser Wohnung natürlich auch ein Teil des Grundstücks. Wo dieser Teil nun genau liegt, lässt sich aber nicht so einfach festlegen oder abgrenzen wie bei einem Einfamilienhaus. Als Käufer erwirbt man nicht einen ganz klar bestimmten Teil des Grundstücks (den man beispielsweise einzäunen könnte), sondern -neben der Wohnung selbst- einen „ideellen Anteil“ am Gesamtgrundstück. Bei einer solchen Eigentümergemeinschaft wird in der sog. Teilungserklärung die Nutzung des Gebäudes und des Grundstücks festgelegt. Dabei wird bestimmt, welchem Eigentümer was alleine gehört (die Wohnung zzgl. dazugehörende Keller- und Dachbodenräume) und was sog. Gemeinschaftseigentum ist (z.B. die Flure, die Außenanlagen usw.). Zusätzlich gibt es in der Regel auch noch eine sog. Hausordnung, in der die Nutzung des Gemeinschaftseigentums geregelt ist.
Kleine Anmerkung: in diesem Artikel unterscheiden wir nicht nach "Wohnungseigentum" und "Teileigentum". Unter Teileigentum versteht man Flächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, also beispielswise Büro- oder Ladenflächen (in Abgrenzung zum sog. Wohnungseigentum).
Das wichtigste in aller Kürze
Bei Reihenhäusern und Doppelhäusern, deren Grundstücke ideell und nicht real geteilt wurden, sieht es ein bisschen anders aus als bei Eigentumswohnungen. Hier lassen sich die Grundstücksflächen genau einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte zuordnen. Gemeinschaftsflächen gibt es in der Regel nicht (ausgenommen Zuwegungen und Gemeinschaftsstellplätze).
Vor allem beim Kauf einer Eigentumswohnung muss man wissen, dass man mit dem Kauf der Wohnung Mitglied einer Eigentümergemeinschaft wird. Das bedeutet vor allem, dass man nicht nur für seine eigene abgeschlossene Wohnung, sondern auch für das Gemeinschaftseigentum mitverantwortlich ist. Vielen Wohnungseigentümern wird das leider erst in dem Augenblick bewusst, in dem die Eigentümergemeinschaft beispielsweise das Haus modernisieren will oder einige Wohnungseigentümer ihre Nebenkosten nicht zahlen. Hier gilt das Prinzip: einer für alle, alle für einen.
Der Satz „Darum prüfe, wer sich ewig bindet“ gilt nicht nur für die Heirat von zwei Menschen, sondern auch für den Erwerb von Wohnungseigentum. Informieren Sie sich beispielsweise beim Hausverwalter, ob die Eigentümergemeinschaft harmonisch oder völlig zerstritten ist. Fragen Sie, ob Modernisierungsmaßnahmen geplant sind und alle Wohnungseigentümern ihren Verpflichtungen nachkommen. Vielleicht soll die Wohnung ja gerade deshalb verkauft werden, weil der bisherige Eigentümer die Nase voll von Streitereien oder Nachzahlungen hat. Vieles läßt sich auch aus den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen entnehmen. Diese sollten vor dem Kauf unbedingt eingesehen und von Facchleuten geprüft werden.
Bei echtem Teileigentum, also gewerblich genutzten Flächen, sollte man sich unbedingt ansehen, welche Nutzung erlaubt ist. Wer aus einer Bürofläche eine Arztpraxis oder aus einem Laden eine Gastronomiefläche machen will, kann sich Ärger mit der Eigentümergemeinschaft einhandeln.
Vorsicht bei ausländischen Investoren!
Sie sollten beim Kauf einer Eigentumswohnung auch darauf achten, woher die Miteigentümer stammen. Sollten Sie feststellen, dass sich darunter Investoren aus dem Ausland befinden, raten wir zur besonderen Vorsicht. Vielen dieser Investoren ist nicht bewusst, welche Verpflichtungen sie mit dem Kauf einer Immobilie in Deutschland eingehen und kümmern sich ggf. nur wenig um ihre Wohnung im weit entfernten Deutschland. Dies gilt insbesondere für Investoren aus China, Russland usw. Leider ist Deutschland aufgrund extrem mangelhafter Kontrollen ein Mekka für Geldwäsche (kein Witz!). Somit drängen viele ausländische "Investoren" hier auf den Markt und interessieren sich hinter kaum noch für die einzelne Immobilie.
Bei Reihenhäusern und Doppelhäusern wählt man gerne die ideelle statt realer Teilung, weil diese Variante günstiger ist. Schließlich entfallen die Vermessungskosten und einige Gebühren für die Realteilung. In Bezug auf Rechte und Pflichten ergeben sich meist keine Unterschiede. Aber auch hier sollte man die Teilungserklärung unbedingt von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie kostenlos und unverbindlich bei Ihrem Baufinanzierungsexperten vor Ort.
So bekommen Sie von uns ein Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung!
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular und senden uns so die wichtigsten Eckdaten. Nach Eingang hier nimmt dann ihr Berater bzw. Beraterin Kontakt mit Ihnen auf, bespricht alle erforderlichen Details und berät Sie bei der Auswahl der optimalen Finanzierungslösung. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindliche.