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Wie schützt man sich vor der Insolvenz des Bauunternehmens?

Akuell steckt die Bauwirtschaft in eine Krise. Insbesondere aufgrund der stark gestiegenen Zinsen werden immer weniger Häuser und Wohnungen gebaut. Und bei im Bau befindlichen Immobilien kämpfen Bauunternehmen mit steig steigenden Materialkosten. Auftragsflaute und kaum kalkulierbare Kosten sind der ideale Nährboden für die Insolvenz ("Pleite") von Bauunternehmen. Für die Bauherren ist die Insolvenz "ihres" Bauunternehmens mit weitreichenden Folgen verbunden. Im Folgenden wollen wir Ihnen zeigen, wie sich vor den möglichen Folgen einer Insolvenz des Bauunternehmens schützen können.

Schutz vor Pleite von Bauunternehmen shutterstock 1347884882

Update: 10.03.2024

Eines muss man ganz am Anfang klar stellen: man kann den Menschen und Unternehmen, mit denen man es beim Bau zu tun hat, meistens nur "vor den Kopf schauen". Aber auch wenn Sie eine mögliche Pleite Ihres Bauunternehmens letztlich nicht verhindern können, können Sie dafür sorgen, dass der Schaden für Sie selbst so niedrig wie möglich ausfällt.

Darauf sollten Sie vor Unterschrift eines Bau(werk-)vertrages achten!

Wenn Sie als Bauherr auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Seien Sie mißtrauisch, wenn Bauunternehmen ungewöhnlich niedrige Baukosten ansetzen bzw. der Hauspreis weit unter dem Preis anderer Bauunternehmen in der Region liegt!
  • Holen Sie über Ihren Finanzierungsberater oder die finanzierende Bank oder uns eine Bankauskunft bzw. Wirtschaftauskünfte (z.B. Creditreform) über das Bauunternehmen ein!
  • Verlangen Sie vom Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank oder den Nachweis, dass das Bauunternehmen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat (erkundigen Sie sich bei der Versicherung, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht)!
  • Lassen Sie den Bauvertrag von Experten prüfen (z.B. über die Grundeigentümervereine oder den Verband privater Bauherren e.V.)!
  • Fragen Sie nach aktuellen Bauprojekten und schauen sich dort vor Ort um und fragen ggf. die Bauherren oder auch Nachbarn dort "wie es gerade so läuft"!
  • Lassen Sie sich nicht allein davon beeindrucken, dass das Bauunternehmen "allseits bekannt" und schon seit zig Jahren Markt ist. Das hat derzeit nur wenig zu sagen (siehe u.a. die Insolvenz der Helma Eigenheimbau AG im März 2024)!
  • Sofern das Bauunternehmen Ihnen auch das Baugrundstück beschafft, achten Sie darauf, dass Bau- und Kaufvertrag getrennt abgeschlossen werden und Sie bei Zahlung des Grundstückskaufpreises auch als Eigentümer(in) im Grundbuch eingetragen werden!

Wenn Sie Wirtschaftsauskünfte einholen, sollten Sie auf die korrekte Firmenbezeichnung achten, denn sonst bekommen Sie möglicherweise eine falsche Auskunft. Es soll Bauunternehmen geben, die hier ein Verwirrspiel betreiben, um derartige Auskünfte zu erschweren.

Übrigens: man kann sich als private(r) Bauherr(inn) nicht gegen die Folgen einer Insolvenz des Bauunternehmens versichern.

Darauf sollten Sie nach Baubeginn achten!

  • Holen Sie sich einen sog. Baubegleiter, der für Sie den Baufortschritt überwacht und die Qualität der erbrachten Leistungen auf der Baustelle prüft!
  • Zahlen Sie nur die Leistungen, die tatsächlich erbracht wurden (nach Baufortschritt) und vermeiden Sie Vorauszahlungen!

Die hier beschriebenen Maßnahmen können keine Insolvenz eines Bauunternehmens verhindern. Sie können aber verhindern, dass Sie selbst als Bauherr/Bauherrin finanziell Schifbruch erleiden.

Eine Insolvenz bedeutet im übrigen nicht, dass der Bauvertrag damit automatisch gekündigt ist oder gekündigt werden kann. Ist das betroffene Bauunternehmen “im Kern” gesund, wird der Betrieb weitergeführt und die Häuser werden vertragsgemäß bis zum Ende gebaut. Im Falle einer Insolvenz empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter aufzunehmen, denn dieser entscheidet über “weitermachen oder zumachen”. Auf keinen Fall sollten Sie bei einer Insolvenz des Bauuntrnehmens leichtfertig andere Bauunternehmen bzw. Handwerker mit der Fertigstellung Ihrer Immobilie beauftragen. Das könnte dazu führen, dass Sie am Ende doppelt zahlen müssen.

Wichtig ist auch, dass Sie bei einem Konkurs ggf. offene Rechnungen nur auf das Konto zahlen, das Ihnen vom Insolvenzverwalter genannt wird. Zahlen Sie auch nicht direkt an Subunternehmer, die ggf. Druck auf Sie ausüben, weil deren Rechnungen vom Bauunternehmen nicht gezahlt werden.