Mehr Infos
Skip to main content

So setzen Sie Kosten für Handwerker von der Steuer ab

Normalerweise kann man als Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie - anders als Vermieter- keinerlei Kosten steuerlich geltend machen. Steuern sparen? Fehlanzeige! Es gibt nur eine Ausnahme!

Während Vermieter (fast) sämtliche Kosten für die vermietete Immobilie steuerlich geltend machen können, bleiben Selbstnutzer normalerweise auf ihren Kosten für die Immobilie sitzen. Selbstnutzer können weder die Zinsen noch andere Kosten steuerlich geltend machen. Aber einen Kostenfaktor können auch Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie bei der Steuererklärung geltend machen: die in Rechnungen von Handwerkern ausgewiesenen Lohnkosten! Dieser Betrag vermindert -in bestimmten Grenzen- Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie bekommen so einen teil der Kosten vom Finanzamt erstattet. Wie viel das ist, hängt davon ab, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist.

 Was ist absetzbar?

 Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie die reinen Lohnkosten für Arbeiten in Ihren eigenen vier Wänden geltend machen (beispielsweise Malerabeiten, Reperaturen an der Heizung usw.). Von dem in den Rechnungen ausgewiesenen Kosten können Sie 20 Prozent steuermindernd geltend machen. Die Höchstgrenze liegt bei 6.000 Euro pro Jahr. Bei umfangreicheren Maßnahemn kann es also Sinn machen, die Arbeiten auf 2 Jahre zu verteilen.

Die Rechnung(en) müssen Sie unbedingt per Überweisung bezahlen. Quittungen für Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an! Grund: die Absetzbarkeit der Handwerkerkosten wurde eingeführt, um Schwarzarbeit zu verhindern. Und da passt Barzahlung einfach nicht. Sie sollten also nicht nur die Rechnung sondern auch den Kontoauszug mit der Überweisung für den Fall, dass das Finanzamt Belege fordert, aufbewahren.

Was wird erstattet?

Absetzbar sind die reinen Lohnkosten. Diese sind normalerweise in jeder Handwerkerrechnung extra ausgewiesen. Zu diesen Lohnkosten komen noch die Anfahrtskosten. Und natürlich ist auch die Mehrwertsteuer auf diese Kostenpositionen absetzbar.

Wieviel kann man so sparen?

Die Höhe der Steuererstattung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen, desto höher die Ersparnis. Oder anderes ausgedrückt: wer keine oder nur wenig Steuern zahlt (beispielsweise viele Rentner), spart kaum etwas.

Doch lieber "bar zahlen"?

Viele Handwerker fragen, ob man "gegen Rechnung" oder "bar" zahlen will. Bei Barzahlung gibt es dann gerne "einen kleinen Rabatt". Die Absicht dahinter ist klar: Bargeld ohne Rechnung oder Quittung kann man am Finanzamt vorbei schleusen. Als Verbraucher kann man natürlich mitmachen und so teilweise erheblich Geld sparen. So lange der Handwerker gut geabeitet hat, mag das ja noch funktionieren, aber spätestens wenn der gepfuscht hat, wird Barzahlung zum Bumerang. Ohne Rechnung und Zahkungsbeleg werden Sie einen Handwerker nur schwer dazu bringen, Mängel und Pfusch fachgerecht zu beseitigen. Das sollten Sie sich gut überlegen!