17.01.2016: Die niedersächsische Landesregierung denkt darüber nach, die Grunderwerbsteuer von derzeit 5% auf 6,5% anzuheben. Als Grund nennt man in Hannover die unvorhergesehenen Ausgaben für die Flüchtlinge in Niedersachsen.
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den wenigen Steuern, über deren Höhe ein Bundesland selbst entscheiden kann. Ursprünglich gab es einen bundeseinheitlichen Satz (3,4%), der im Lauf der vergangenen Jahre von den meisten Bundesländern angehoben wurde. Ein weiterer Grund hierfür ist auch, dass die tatsächlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer beim sog. Länderfinanzausgleich nicht angerechnet werden.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist nicht nur ärgerlich, weil diese Kosten für Erwerber von Immobilien komplett verlorenes Kapital sind, sondern führt auch dazu, dass sich immer mehr Menschen den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie selbst bei den derzeit niedirgen Zinsen nicht mehr leisten können. Der Grund ist simpel: die Grunderwerbsteuer wird, wie auch die anderen Erwerbsnebenkosten, von Banken in der Regel nicht mitfinanziert. Wer nicht über das notwendige Kapital verfügt, um die Erwerbsnebenkosten bar zu bezahlen, muss entweder auf die eigene Immobilie verzichten oder diese Kosten teuer mitfinanzieren. So zahlen Erwerber und Bauherren doppelt für die höhere Grunderwerbsteuer.