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GroKo-Verhandlungen: das ändert sich für Immobilienkäufer und -besitzer

Bei den Verhandlungen über die große Koalition in Berlin stand auch das Thema "Wohnen" bzw. Wohneigentum auf der Agenda. Die künftigen (?) Koalitionären haben sich dabei auf die nachfolgend aufgeführten Punkte verständigt.

Baukindergeld

Das Baukindergeld wird wieder eingeführt und soll der Entlastung von Familien mit "mittelerem Einkommen dienen". Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich bis zu 75.000 Euro (zuzüglich eines Kinderfreibetrags von 15.000 Euro je Kind) bekommen beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie 1.200 Euro pro Kind und Jahr (10 Jahre lang).

Hier dürften einige Banken, die sich "früher" auf die Vorfinanzierung der Eigenheimzulage spezialisiert haben, "mit den Hufen scharren" um mit ähnlichen Produkten wieder auf den Markt zu kommen. Aber auch Landesförderinstitute wie die Investitionsbank Schleswig-Holstein werden sicher einen Weg finden, das Baukindergeld in irgendeiner Form vorzufinanzieren.

KfW-Bürgschaft

Es soll ein Bürgschaftsprogramm der KfW eingeführt werden, mit dem ein Teil des Kaufpreises bzw. der Baukosten abgesichert werden kann. Diese Bürgschaft kann bzw. würde von Banken als ZUsatzsicherheit angesehen und kann so helfen, die Zinskosten bei geringem Eigenkapital zu senken.Diese Bürgschaft soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Es bleibt hier abzuwarten, ob und in welcher Form Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften diese Bürgschaft akzeptieren und ob sie tatsächlich zur Kostenersparnis bei niedriger Eigenlapitalquote führt.

Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer wird geprüft

Die GroKo denkt auch über die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer nach. Dabei soll der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum künftig ganz oder teilweise von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Im Gegenzug will man Schlupflöcher für Investoren (sog. "Share-Deals") stopfen. Bei den Share-Deals wird eine komplette Besitzgesellschaft, die Eigentümer der Immobilien ist, verkauft. Der Verkäufer bzw. Gesellschafter dieser Besitzgesellschaft behält dabei einen Abteil dieser Gesellschaft. In der Folge fällt keine Grunderwerbsteuer an (weil ja ein Unternehmen und keine Immobilie ver- bzw. gekauft wird).

Es bleibt abzuwareten, ob bzw. wie die Immobilienlobby gegen diese Änderung Sturm läuft und ob die GroKo diese Änderungen tatsächlich angeht.

Grundsteuer C soll wieder eingeführt werden

Um Spekulationen mit unbebautem Bauland einzuschränken, soll die "Grundsteuer C" wieder eingeführt werden. Die hatten wir in Deutschland schon einmal in den 60 Jahren. Gebracht hat sie damals nichts.