Baufinanzierungen für Selbständige

Spezial Baufinanzierungen für Selbständige

Selbständige haben es bei der Immobilienfinanzierung deutlich schwerer als Angestellte oder Beamte. Der Grund ist eigentlich ziemlich simpel: zahlreiche Banken konzentrieren sich auf das reine Privatkundengeschäft und vergeben keine Baufinanzierungen an Gewerbetreibende oder Freiberufler.

In unserem Spezial “Baufinanzierungen für Selbständige” beantworten wir Ihnen unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Banken finanzieren überhaupt Selbständige?
  • Freiberufler(in) oder Gewerbetreibende(r): was ist der Unterschied und warum ist der wichtig?
  • Wie lange muss man selbständig tätig sein, um ein Darlehen von einer Bank zu bekommen?
  • Wie berechnen Banken das Einkommen von Selbständigen?
  • Sind Baufinanzierungen auch für Existenzgründer möglich?
  • Welche Unterlagen müssen Selbständige vorlegen können?
  • Woran sollten Selbständige bei der Baufinanzierung denken?

Übrigens: eine lange Zinsbindung hat einen doppelten Vorteil

Als Selbständige(r) sollten sie bedenken, dass Banken bei jeder Anschlussfinanzierung Ihre wirtschaftliche Situation neu bewerten. Das bedeutet, dass Sie bei einer Anschlussfinanzierung (Verlängerung/ Prolongation) in der Regel aktuelle Einkommensnachweise vorgelegen müssen. Sind ausgerechnet dann die Unternehmenszahlen schlecht bzw. genügen nicht den Ansprüchen der finanzierenden Bank, kann diese sogar die Darlehen kündigen. Um eine Einkommensprüfung mit allen damit verbundenen Konsequenzen zu umgehen, sollten Sie eine möglichst lange Zinsbindungen wählen. Dann haben Sie die nächsten Jahre Ruhe.

Flexibel bleiben

Selbständige haben selten ein konstantes Einkommen. Daher ist es sinnvoll, die Finanzierung so flexibel zu gestalten, dass Änderungen bei den Raten möglich sind, um diese der eigenen wirtschaftlichen Situation anzupassen. Aus diesem Grund raten wir gerade Selbständigen meistens beispielsweise von Bausparmodellen ab, denn diese Finanzierungsvariante ist meist unflexibel. Sinnvoller sind klassische Annuitätendarlehen mit der Möglichkeit, den Tilgungsanteil zu variieren und Sondertilgungen vornehmen zu können.

Themen:

Diese und weitere Themen finden Sie auch in der folgenden Beitragsübersicht.

 

Aktuelle Baugeldkonditionen für Selbstständige

Du bis selbstständig, möchtest eine Immoblie finanzieren und wissen, mit welchen Zinssätzen Du für Deine Immobilienfinanzierung aktuell rechnen kannst bzw. musst? Im Folgenden findest Du unsere aktuellen Zinskonditionen für Gewerbetreibende und Freiberufler. Dabei arbeiten wir hier nicht mit irgendwelchen "Schaufensterkonditionen", sondern mit Zinssätzen, die tatsächlich auch umsetzbar sind. Wir wollen Dir damit einen realistischen Eindruck verschaffen, welche Zinskonditionen aktuell möglich sind!

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Immobilienfinanzierung: Selbstständige müssen wegen Corona noch mehr Infos und Unterlagen liefern!

16.04.2021 Wer als Selbstständige(r) eine Immobilienfinanzierung benötigt, musste immer schon so einiges an Einkommensnachweisen liefern. In Zeiten von Corona haben sich die Anforderungen der Banken an die Kreditvergabe an Selbständige erhöht. Dementsprechend müssen Freiberufler und Gewerbetreibende aktuell weitere Unterlagen und Nachweise bringen. Eine wichtige Erkenntnis: ohne Steuerberater(in) geht da nichts mehr.

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Foto: Shutterstock/Rawpixel.com

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Corona: Unterstützung für Gewerbetreibende und Freiberufler

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(Dieser Beitrag ist veraltet; Stand April 2020)

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Baufinanzierung für Selbständige: welche Banken geben Kredite?

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Notwendige Finanzierungsunterlagen

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Wie berechnen Banken das Einkommen von Selbständigen?

Bei Angestellten und Beamten kann man Einkommen ja meist ganz einfach in den Gehaltsabrechnungen ablesen. Aber wie funktioniert das bei Selbständigen? Wie ermitteln Banken bei der Kreditvergabe das Einkommen von Selbständigen oder Freiberuflern?

Update 08.03.2022

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Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und “normalen” Gewerbetreibenden ist nicht immer ganz einfach. Grundsätzlich sind Freiberufler auch Gewerbetreibende, geniessen aber u.a. steuerliche Vorteile, da die sog. Freien Berufe nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

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