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GEG-Novelle: Heizungsgesetz geht in die nächste Runde!

27.06.2023 Die Regierungsparteien haben sich gem. diverser Presseberichte wohl auf weiere Details des sog. Heizungsgesetzes geeinigt. Es bleibt dabei, dass neue Heizungen ab dem kommenden Jahr zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bei einigen anderen Punkten gibt es wesentlich Änderungen. Die Altersgrenze von 80 Jahren ist scheinbar komplett weggefallen.

Heizungsgesetz Novelle GEG Einigung

Hausbesitzer, die mit Öl oder Gas heizen bekommen mindestens eine Schonfrist und können den von Robert Habeck angeblich eingeleiteten Untergang des Abendlandes wieder abblasen. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen können bis auf weiteres weiter betrieben und auch repariert werden. Das gilt auch, wenn die Stadt oder Gemeinde einen Kommunalen Wärmeplan erstellt hat (und z.B. der einen Ausbau von Fernwärmenetzen vorsieht). Insoweit können bzw. könnten diese Heizungen grundsätzlich weiter betrieben werden bis sie komplett auseinanderfallen.

Allerdings gibt es eine kleine Einschränkung, denn der Anteil der erneuerbaren Energien soll auch bei den bestehenden  Gasheizungen schrittweise erhöht werden. Von 2029 soll in den dann noch übrig gebliebenen Gasheizungen ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „grünes Gas“ eingesetzt werden, also aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder grüner Wasserstoff. Wie das praktisch umgesetzt werden soll, war noch nicht zu erfahren. Unklar ist auch, was mit Gasheizungen passieren soll, wenn die Energie- bzw. Gasversorger einen solchen Gasmix später nicht liefern können.

Auch zur Förderung des Heizungsaustausches gibt es noch keine Details. Aber es scheint so, dass es eine einkommensabhängige Förderung geben wird, die bis zu 70% der Investitionskosten abdecken soll (Gerüchte besagen, dass diese 70%-Grenze für Personen bzw. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von mac. 40.000 Euro jährlich gilt). Damit dürften dann insbesondere Menschen mit vergleichsweise niedrigem Einkommen, z.B. Renter, durch die Hintertür gezwungen werden, Steuererklärungen abzugeben, um die entsprechende Einkommensnachweise bringen zu können.

Und auch für Mieter bzw. Vermieter gibt es neues. Die Fraktionsspitzen haben sich wohl darauf geeinigt, dass die Modernisierungsumlage von 8% auf 10 Prozent erhöht werden kann, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Das soll Vermieter dazu bringen, die bestehenden Öl- und Gasheizungen möglichst zügig auszutauschen. Dazu passt allerdings nicht so ganz, dass es eine Grenze bei den Mieterhöhungen von 50 Cent je qm Wohnfläche geben soll.

Was die Regierungskoaltion jetzt im stillen Kämmerlein beschlossen hat, muss jetzt noch in einem entsprechenden Gesetzesentwurf im Details ausformuliert werden. Das Ganze geht dann in der kommenden Woche in die Expertenanhörung und dann zum Beschluss in den Bundestag. Man möchte das Thema dort unbedingt vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli noch unter Dach und Fach bringen.

Schauen wir mal, wie sich das am Ende liest.

Eines steht für nicht erst seit der Einigung innerhalb der Regierung fest: Öl- und Gasheizungen haben definitiv keine Zukunft. Die Idee von dem Heizgas mit einem gewissen Anteil an "grünem Gas", das aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, ist reines Wunschdenken. In der Praxis wird das kaum umsetzbar sein oder die Kosten für Heizgas derartig in die Höhe treiben, das das komplett unwirtschaftlich ist. Und das ist sicher ein Teil der ganzen Übung.

Wenn Sie wissen wollen, wie der Umstieg auf eine alternative und zukunftsorientierte Heizungs funktionieren kann, fragen Sie einfach uns! Wir helfen Ihnen insbesondere dabei, die passende Finanzierung zu finden und möglichst alle Fördertöpfe auszuschöpfen!

Ihr

Olaf Varlemann