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Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz")

08.09.2023 Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich gerne auch Heizungsgesetz genannt, ist heute nach vielem Hin- und Her und teils heftigen Auseinandersetzungen in der Vergangenheitvom Bundestag beschlossen worden. Damit herrscht jetzt - erst einmal- Klarheit bei diesem Thema. Oder doch nicht?

Heizungsgesetz Novelle GEG Einigung

Das Wesentliche an der GEG-Novelle

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies gilt vom 01.01. 2024 an, dann aber erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten!

Für bestehende Immobilien gibt es divserse Ausnahmen bzw. Übergangsfristen!

Austauschpflicht? Fehlanzeige!

Bei bestehenden Immobilien kommt es auf die sog. kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese Seitens der Städte und Gemeinden vorliegt, sollen die Regeln zum Heizungstausch des GEG gelten. Dabei haben die Kommunen je nach Größe bestimmte Fristen, um diese Wärmeplanung abzuschließen:

  • Städte/Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026
  • Städte/Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028

Einige Städte und Gemeinden werden allerdings deutlich schneller damit durch sein.

Was bedeutet das für Immobilienbesitzer und Käufer?

Niemand wird jetzt seine funktionierende Öl- oder Gasheizung zwangsweise austauschen müssen. Die Heizung kann -so lange wie es geht- repariert werden. Und selbst wenn diese nicht mehr reparabel ist ("Heizungshavarie"), kann sie - bis Ende 2028- auch komplett gegen eine neue Öl- bzw. Gasheizung ausgetauscht werden (ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage). Ist gem. kommunaler Wärmeplanung absehbar, dass ein Nah- bwz. Fernwärmenetz erreichtet wird,  verlängert sich diese Übergangsfrist auf insgesamt 10 Jahre. Bei Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern gilt ebenfalls eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2038.

Endgültig Schluss mit Heizungen, die ausschließlich mit Öl- oder Erdgas betrieben werden ist der 31.12.2044. Ab dann gilt, dass die Heizung mind. zu 65% mit alternativen Energien betrieben werden muss. Bei einer Gasheizung könnte das beispielsweise auch Wasserstoff sein. Letzteres ist - Stand heute- aber eher utopisch.

Wichtig: gerade bei den Übergangsfristen herrscht "ein wenig Chaos" bzw. werden diese unterschiedlich ausgelegt.

Nicht nur Wärmepumpe!

Neben der inzwischen wohl allseits bekannten Wärmepumpe können auch Stromdirektheizungen, Hybridheizungen oder Heizungen eingebaut werden, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basieren. Das nennt sich im Amtsdeutsch "Technologieoffenheit". Wichtig ist dabei nur folgendes:

"Für ab 2024 eingebaute Heizungen ist sicherzustellen, dass ab dem Jahr 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem Jahr 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird."

Wer mit seiner Heizung an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich nur wenig bis gar keine Gedanken machen. In dem Fall sind die Betreiber der Wärmenetze dafür verantwortlich, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Vater Staat fördert den Umstieg auf alternative Energien!

Der Bund wird sich mit bis zu 70% an den Kosten für die Heizungsumrüstung beteiligen. Diese Förderung ist allerdings einkommensabhängig. Die Förderung zzgl. die Ersparnis bei den Energiekosten sollten dafür sorgen, dass sich die Umstellung vergleichsweise schnell amortisiert. Dabei sollte man bedenken, dass die Energiepreise in den kommenden Monaten und Jahren deutlich steigen dürften (siehe u.a. schrittweise Erhöhung der CO2-Steuer).

Übrigens: Co2-Steuer?!

Die oppositionelle CDU wollte - bzw. will immer noch- den Umstieg durch eine deutlich höhere CO2-Steuer erreichen. Um es ganz platt auszudrücken, möchte die CDU die Preise für Öl und Erdgas so in die Höhe treiben, dass Immobilienbesitzer "freiwillig" auf alternative Energien umsteigen. Förderung? Braucht es dann ja nicht mehr!

Fazit

Wenn ich mir die Änderungen/Neuerungen so anschaue, ergibt sich für mich folgendes Bild:

  • wer eine Öl- oder Gasheizung hat, kann diese bis Ende 2044 weiter betreiben; erst dann muss die defitinitiv ausgetauscht werden!
  • ist die vorhandene Öl- bzw. Gasheizung defekt, kann sie bis dahin repariert werden
  • entsteht an der Öl- und Gasheizung ein Totalschaden (Heizungshavarie) kann sie bis 31.12.2028 (oder doch nur bis zu, zum 31.12.2026?) durch eine neue Öl- bzw. Gasheizung ersetzt werden!
  • ist gem. kommunaler Wärmeplanung absehbar, dass ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz möglich ist bzw. wrrd, kann die Heizung auch noch bis zum 31.12.2033 durch eine neue Gas- bzw. Ölheizung ersetzt werden
  • bei Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern endet diese Frist erst am 31.1.22036 (?)

Wie schon oben genannt: bei den Übergangsfristen herrscht ein noch wenig Verwirrung (zumindest bei mir).

Ich persönlich halte die Vorstellung davon, dass Gasheizungen in wenigen Jahren mit mind. 65% mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden (können) für utopisch. Wasserstoff ist rar und teuer. Beim Biomethan ist die Frage, wo das herkommen soll. Die vorhandenen Biogasanlagen erzeugen daraus Strom und nutzen die dabei entstehende Wärme ggf. für Nahwärmenetze in der unmittelbaren Umgebung. Die können also das Biomethan "nicht mal eben" ins Gasnetz einspeisen.

Man kan es drehen, wenden und von allen Seiten betrachten, aber die Zukunft liegt definitiv bei anderen Heizsystemen. Es muss eben nicht immer unbedingt die Wärmepumpe sein. Wer clever ist, macht sich schlau, welche Förderungen es für einen Heizungsaustausch - ggf. auch erst in 3-10 Jahren- gibt und bildet für den Eigenanteil entsprechende Rücklagen. Dabei sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich!

Ihr

Olaf Varlemann