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Was ändert sich für Immobilienbesitzer 2024?

30.12.2023: Ab dem 01. Januar 2024 ändert sich Immobilienbesitzer (aber auch Mieter) so einige Dinge. Der überwiegende Teil der Änderungen dreht sich rund um das Thema "Energie". Tenor: das Heizen mit fossilen Brennstofen (Erdgas, Heizöl) sowie das Autofahren werden teurer. Auf der anderen Seite soll der Umstieg von Öl und Gas auf - beispielsweise- eine Wärmepumpe vergleichsweise großzügig gefördert werden.

1. CO2-Preis steigt 2024 deutlich!

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von derzeit 30 auf 45 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern. Die CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Steuer will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern.

2. Das sog. Heizungsgesetz tritt in Kraft!

Gem. dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) muss ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt zunächst aber nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung erst ab 2026.

Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal gar nichts! Diese können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen - also etwa Erdgas - betrieben wird, muss sich vorab verpflichtend beraten lassen.

3. Energiepreisbremse endet (Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März!)

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober 2022 auf sieben Prozent abgesenkt worden. Ab März 2024 soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden.

Die Strom- und Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023 und wird nicht, wie zunächst geplant, bis Ende März 2024 fortgesetzt. Durch sie waren die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt - auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie 40 Cent pro Kilowattstunde Strom.

4. Balkonkraftwerke: Inbetriebnahme wird einfacher!

Die Installation von Balkonkraftwerken soll ab dem 1. Januar 2024 leichter werden. Künftig soll eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch dürfen die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig.

Übrigens: Vermieter können derartige Balkonkraftwerke nicht einfach verbieten!

5. Vermieter dürfen Kabelfernseh-Verträge nicht länger umlegen!

Ab 1. Juli verbietet eine Änderung im Telekommunikationsgesetz Vermietern, Kabelgebühren über die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.In der Folge dürften Vermieter deshalb ihre Kabelverträge kündigen. Mieter müssen dann eigene Verträge abschließen oder auf das Kabelangebot verzichten.

6. Photovoltaikanlagen-Pflicht1

Ab dem 1. Januar 2024 wird es für private Eigentümer verpflichtend, Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf neugebauten Wohnhäusern zu installieren. Diese Pflicht gilt auch für größeren Sanierungen. Wer das Dach seines Wohngebäudes grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Dabei ist ein Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Solarpflicht. Gleiches gilt, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich sein sollte!

7. Neue Regeln beim Energieausweis!

Bislang wurden Energieausweise nach ENEV (Energieeinsparverordnung) auf Grundlage der DIN 4701-10 / 4108-6 berechnet, die die einfache Ermittlung von Kenngrößen für Wohngebäude, tabellarische Verfahren zur Bewertung bestehender Gebäudetechnik sowie Berechnungsverfahren unter Berücksichtigung von Heizdauer und Temperatur vorsieht. Ab 2024 muss die strengere DIN 18599 zugrunde gelegt werden.

In der Folge wird sich die Energieeffizienzklasse bei einem und dem selben Gebäude verschlechtern. Zudem sind Energieausweise, die vor dem 01.01.2024 erstellt wurden nicht mehr wirklich mit denen vergleichbar, die danach erstellt werden.