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Teure Darlehen umschulden : Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Laufzeit

Sie haben vor über 10 Jahren einen Darlehensvertrag mit 15 oder 20 Jahren Zinsfestschreibung abgeschlossen? Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, ihr teures Darlehen zu kündigen und mit den aktuell niedrigen Zinskonditionen umzuschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie nicht bezahlen. Möglich macht das ein Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Verbrauchern ein kostenloses Sonderkündigungsrecht einräumt.

Sonderkündigungsrecht gem. 489 BGB

Bildnachweis (Originalbild): Shutterstock/Monster Ztudio

Wer vor Jahren ein Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren abgeschlossen hat, kann dieses Darlehen nach Ablauf der ersten 10 Jahre jederzeit ohne Strafzinsen (Vorfälligkeitsentschädigung) kündigen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB) im Paragraphen 489 geregelt:

"...Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,...

1. in diesem Fall nicht relevant

2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

...."

Die Frist beginnt mit der vollständigen Auszahlung des Darlehens ("vollständiger Empfang"). Sind die 10 Jahre um, können Sie ab dann (und eben nicht nur genau dann) Ihr Darlehen ganz oder teilweise kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auf jeden Fall, weil es vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann (ist ebenfalls im § 489 so geregelt).

Das Darlehen sollten Sie natürlich erst in dem Augenblick kündigen, in dem die Anschlussfinanzierung gesichert ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Ihnen das schriftliche Finanzierungsangebot einer Bank im Form eines Darlehensvertrages vorliegt. Einige Banken, beispielsweise die ING oder die Commerzbank erstellen gerne sog. "Finanzierungsbestätigungen", die allerdings voll von Vorbehalten und damit wertlos sind. Die Kündigung muss auch durch Sie persönlich erfolgen, denn anders als bei einer Umschuldung zum reguläten Zinsablauf, übernimmt das nicht die neue Bank. Auch wenn es grundsätzliche keine Formvorschrift für die Kündigung gibt, sollte diese per normaler Briefpost erfolgen und nicht per E-Mail.

Sind die 10 Jahre noch nicht ganz rum, können Sie sich die aktuellen Zinssätze auch mit einem sog. Forwarddarlehen sichern. Dieses Forwarddarlehen löst Ihre laufende Finanzierung dann automatisch ab, sobald die 10 Jahre (plus 6 Monate Kündigungsfrist) erreicht sind. Das funktioniert auch, wenn Sie Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungen haben (z.B. KfW-Darlehen).

Gerne zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie ihre laufendenden teuren Darlehen loswerden und zu absoluten Niedrigzinsen weiterfinanzieren können. Dazu müssen Sie uns nur ein paar Eckdaten senden und wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf (völlig kostenfrei und unverbindlich):

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