Sie haben bei Ihrer laufenden Finanzierung verschiedene Fälligkeiten und Zinsbindungsfristen? Bei einem Darlehen läuft die Zinsbindung beispielsweise in 6 Monaten aus, bei einem anderen Darlehen erst in beispielsweise 3 Jahren? Sie fragen sich, ob eine Um- bzw. Anschlussfinanzierung trotz dieser unterschiedlichen Zinsbindungen möglich ist?
Ja, eine Umfinanzierung ist auch bei unterschiedlichen Zinsbindungen ohne Probleme möglich. In der Regel funktioniert das über eine Kombination mit sog. Forwarddarlehen.
Beispiel:
Bei Darlehen 1 läuft die Zinsbindung in 6 Monaten aus. Bei Darlehen 2 läuft die Zinsbindung in 3 Jahren aus. Für die Anschlussfinanzierung kombiniert man jetzt -über eine einzige Bank- eine Umschuldung von Darlehen 1 in 6 Monaten und ein Forwarddarlehen für Darlehen 2.
In 6 Monaten löst dann die neue Bank das erste Darlehen ab. Darlehen 2 läuft dann unverändert bei Ihrer alten Bank weiter und wird in 3 Jahren ebenfalls von der neuen Bank automatisch abgelöst.
Darlehen mit mehr als 10 Jahren Zinsfestschreibung?
Eines Ihrer Darlehen hat eine Zinsfestschreibung von mehr als 10 Jahren? Dann denken Sie daran, dass Sie als Kunde/Verbraucher ein einseitiges Kündigungsrecht haben! Sie können das Darlehen ab 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie von diesem Sonderkündigungsrecht profitieren können.