Ihre Zinsbindung endet kurzfristig?
Zum Ende einer Zinsfestschreibungszeit können Sie problemlos Ihren Kreditgeber wechseln, wenn Ihnen das Angebot für die Verlängerung (“Prolongation”) Ihrer jetzigen Bank nicht zusagt. Sie müssen lediglich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Zinsbindungfrist einhalten. Verpassen Sie diese Frist, ist noch nichts verloren: vereinbaren Sie mit Ihrer “alten” Bank keine neue Zinsfestschreibung, wird das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung einfach als variables Darlehen weitergeführt. Und für variable Darlehen gilt eine Kündigungsfrist von 1 bzw. 3 Monaten.
Übrigens: wenn Sie Ihr Darlehen über eine andere Bank umschulden, erteilen Sie dieser meistens eine sog. Ablösevollmacht. Ist die erteilt, brauchen Sie sich nicht um Kündigungsfristen kümmern. Das übernimmt dann die ablösende Bank für Sie.
Ein häufiges Argument gegen eine Umschuldung von Seiten des bestehenden Instituts sind die Gebühren, die bei einem Wechsel des Kreditinstitutes anfallen. Dabei werden gerne astronomische Beträge für die Änderungen bei den Sicherheiten genannt. Lassen Sie sich davon nicht irritieren. Die tatsächlichen Kosten für einen Bankenwechsel liegen meistens in der Größenordnung von rund 200 Euro (Stand Januar 2016).
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie ca. 6 Wochen vor dem Umschuldungstermin Ihr persönliches Angebot anfordern. Das ist ungefähr der Zeitraum, den Banken, Notar und Grundbuchamt für die Abwicklung bis zur Auszahlung des neuen Darlehens benötigen.
Umfinanzierung Schritt für Schritt:
1. spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Zinsbindung sollten Sie sich schriftliche Angebote für die Umschuldung Ihrer bestehenden Finanzierung einholen
Hinweis: telefonische Anfragen bei Banken und Internetmaklern bringen Ihnen nicht viel, denn oft wird am Telefon oder den Internetseiten mit sehr günstigen Konditionen geworben, die in der späteren Praxis oft nicht eingehalten werde. Außerdem verändern sich die Konditionen gerade bei günstigen Anbietern beinahe täglich.
2. sobald Ihnen das schriftliche und verbindliche Finanzierungsangebot einer Bank für die Anschlussfinanzierung vorliegt, können Sie das Darlehen bei Ihrer “alten” Bank unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Sofern Sie der neuen Bank, Sparkasse oder Versicherungsgesellschaft eine sog. Ablösevollmacht erteilen, erledigen da das für Sie und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Auch um die weitere Abwicklung, beispielsweise die Abtretung der bereits eingetragenen Grundschulden an die neue Banken, müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Das regeln die Banken bzw. Darlehensgeber untereinander.