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Sollzinsbindung

Die Sollzinsbindung bezeichnet den Zeitraum, für den ein bestimmter Zinssatz bei einem Immobilienkredit oder einer Baufinanzierung fest vereinbart wird. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von der Entwicklung des Marktzinsniveaus. Üblicherweise bewegen sich Zinsfestschreibungen zwischen 5 und 30 Jahren. Am Ende der Zinsbindung wird über eine Anschlussfinanzierung neu verhandelt.

Praxistipps zur Sollzinsbindung

  1. Zinsbindungsdauer geschickt wählen!
    • Bei niedrigen Zinsen lohnt sich eine lange Zinsbindung (z. B. 15-20 Jahre), um die günstigen Konditionen langfristig zu sichern.
    • Bei höheren Zinsen kann eine kürzere Zinsbindung sinnvoll sein, um später von fallenden Zinsen zu profitieren.
  2. Sondertilgungen prüfen!
    Achten Sie darauf, ob das Darlehen Sondertilgungen während der Zinsbindung erlaubt. Dadurch können Sie den Kredit schneller zurückzahlen und Zinskosten sparen.
  3. Risiko der Vorfälligkeitsentschädigung
    Bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Darlehen (z. B. bei Verkauf der Immobilie) kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Eine flexible Zinsbindung oder Sonderklauseln können das Risiko mindern.
  4. Restschuld im Blick behalten
    Prüfen Sie schon bei Abschluss, wie hoch die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung ist. Planen Sie rechtzeitig, ob eine Anschlussfinanzierung oder eine Umschuldung bei einer anderen Bank sinnvoll ist.

Vorteile einer längeren Sollzinsbindung:

  • Kalkulationssicherheit: Die monatliche Rate bleibt konstant.
  • Schutz vor Zinserhöhungen: Keine negativen Überraschungen bei später steigenden Zinsen.

Nachteile einer längeren Sollzinsbindung:

  • Bindung: Bei sinkenden Zinsen profitiert man nicht von günstigeren Konditionen.
  • Kosten bei vorzeitiger Ablösung: Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen.

Wichtig: bei Darlehen mit einer Sollzinsbindung von mehr als 10 Jahren steht dem Darlehensnehmer ein kostenloses Sonderkündigungsrecht zu! Insoweit relativiert sich das Risiko, beispielsweise bei Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen!