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Sondertilgungsoption

Das ist das Recht, Sondertilgungen vornehmen zu können (nicht zu müssen). Diese Sondertilgungsmöglichkeit muss ausdrücklich im Darlehensvertrag vereinbart werden. Üblich ist eine Sondertilgungsoption in Höhe von 5% des ursprünglichen Darlehensbetrages jährlich. Diese kann bei einigen Banken – meist gegen einen kleinen Zinszuschlag- auf bis zu 10% jährlich erhöht werden.

Höhere Sondertilgungsmöglichkeiten sind die absolute Ausnahme. Die Sondertilgungsoption muss nicht voll ausgeschöpft werden. Meistens ist eine Sondertilgung nur einmal jährlich möglich. Der Mindestbetrag je Sondertilgung liegt in der Regel bei 1.000 Euro.

Die Sondertilgungsoption hat noch einen kleinen Nebeneffekt. Sollte das Darlehen beispielsweise bei einem Verkauf vorzeitig abgelöst werden, muss die Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) so kalkulieren als hätten Sie die Sondertilgungen während der Restlaufzeit tatsächlich in vereinbarter Höhe geleistet. Das gilt auch, wenn sie Sondertilgungsoption bis dahin nicht oder nicht vollständig genutzt haben.