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Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan werden die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass hierin alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets zu finden sind. Er beinhaltet z.B. die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke.

Aus dem Bebauungsplan geht auch hervor, ob das Grundstück in einem Wohngebiet, einem Gewerbegebiet oder einem Mischgebiet usw. liegt. Hiervon hängt ggf. nicht nur de Art der Bebauung, sondern auch die Art der Nutzung der Immobilie ab. So darf beispielsweise eine Immobilie in einem Wohngebiet grundsätzlich nicht gewerblich genutzt werden (ausgenommen ggf. stilles Gewerbe wie beispielsweise ein Büro in einem Einfamilienhaus). Das ist unter anderem bei Ferienimmobilien ein wichtiges Thema, denn Wohnraum in einem reinen Wohngebiet darf in der Regel nicht zu Ferienzwecken vermietet werden, da diese Art der Vermietung nicht zum "stillen Gewerbe" gehört.

Bebaaungspläne sind teilweise uralt und entsprechen häufig nicht mehr dem Zeitgeist. Änderungen im Bebauungsplan sind zwar auf Antrag möglich, aber das ist letztlich ein ziemlicher Verwaltungsakt.